Das Kreishaus in Montabaur sowie das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises mit der Nebenstelle in Bad Marienberg bleiben am 27. Februar ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle in Westerburg schließt an dem Tag bereits ab 8.30 Uhr, die Außenstelle in Hachenburg hat zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Auch in diesem Jahr wird wieder Westerwälder Geschichte geschrieben mit einer neuen Auflage des Heimatjahrbuchs „Wäller Heimat“. Damit auch die vierzigste Ausgabe wieder ein gelungener Querschnitt des Kreises, seiner Verbandsgemeinden und Städte sowie seiner Einwohner wird, sucht die Kreisverwaltung Beiträge ehrenamtlicher Autoren. Die Texte können bis zum 13. Juni 2025 eingereicht werden. Das Redaktionsteam wählt dann die besten Beiträge für die Veröffentlichung aus.
Am Sonntag, 23. Februar, sind die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landrat des Westerwaldkreises. In den Wahlräumen können in der Zeit von 8.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Anschließend finden Sie bei uns Informationen zu den Ergebnissen unter www.westerwaldkreis.de/landratswahl-2025.html.
Unter dem Motto „Wie es uns gefällt ...“ hält das neue Jahresprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises wieder spannende Angebote bereit. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern werden fündig.
Die „Westerwälder Allianz gegen Depression“ leistet in der Region wertvolle Arbeit, indem sie über psychische Erkrankungen aufklärt und Betroffene sowie Angehörige unterstützt. Als erstes Event 2025 ist die Neuauflage des zweitägigen Workshops „Kunst für die Seele: Kreativität und gewaltfreie Kommunikation gehen Hand in Hand“ geplant. In Kooperation mit der Kreis-Volkshochschule und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung lädt die Allianz hierzu herzlich jeweils in der Zeit von 10 bis 15 Uhr am 18. März nach Montabaur und am 25. März nach Siershahn ein.
Die Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG wurden durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung allgemein bis zum 04.03.2025 verlängert. Durch eine neue Änderungsverordnung wurde dieser Zeitraum nun bis zum 04.03.2026 erweitert. Alle ukrainischen Schutzsuchenden, die im Westerwaldkreis angemeldet sind, erhalten in absehbarer Zeit von uns ein Informationsschreiben zum Nachweis gegenüber anderen Behörden oder sonstigen Institutionen. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrem weiteren Aufenthaltsrecht Abstand zu nehmen.