Familienferienerholung
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises unterstützt Familien bei der Finanzierung eines Urlaubs mit der ganzen Familie. Sie erhalten Zuschüsse für gemeinsame Ferien in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen.
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschließlich An- und Abreisetag) von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von zwei Kalenderjahren maximal 21 Tage gefördert werden können.
Grundsätzlich gilt der Zuschuss nur, wenn mit der ganzen Familie Urlaub gemacht werden soll – also die Eltern oder der allein erziehende Elternteil mit allen Kindern. Der Zuschuss des Kreises ist generell einkommensabhängig, das heißt, das Familieneinkommen darf eine der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Antragsteller muss über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben.
Ansprechpartner/in:
Frau Gülsüm Tetik
02602 124-382
guelsuem.tetik@westerwaldkreis.de