Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das BAföG unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung zu absolvieren, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Förderungsfähig ist, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, der Besuch von
- allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10
- Kollegs, Akademien, Hochschulen
Betriebliche/überbetriebliche Ausbildungen und begleitender Berufsschulunterricht sind nach dem BAföG nicht förderfähig.
Für Schüler/innen wird die Förderung als Vollzuschuss geleistet.
Der individuelle Förderbetrag richtet sich nach der Art der Ausbildung sowie ggf. anzurechnendem Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern.
Die Antragstellung ist auch digital über www.bafoeg-digital.de möglich.
Ansprechpartner/in:
Frau Verena Kettner
02602 124-444
Frau Tamara Schmidt
02602 124-764
Herr Ralf Humbert
02602 124-460
Email: AfA@westerwaldkreis.de