Infektionsschutz/übertragbare Erkrankungen
Das Gesundheitsamt bietet allen interessierten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Beratung über Infektionskrankheiten beim Menschen an. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind verschiedene Infektionskrankheiten durch den behandelnden Arzt oder das feststellende Labor meldepflichtig. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern bzw. Verbreitungswege nachvollziehen zu können, ist eine Recherche bei den betroffenen Erkrankten notwendig.
Im Downloadbereich sind weitere Informationen über die häufigsten Infektionskrankheiten abrufbar.
Erregersteckbriefe über weitere Infektionskrankheiten erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Downloads:
- Ratgeber Infektionskrankheiten
- Merkblatt Hepatitis A
- Merkblatt Hepatitis B
- Merkblatt Hepatitis C
- Merkblatt Hepatitis E
- Meningokokken-Meningitis - Merkblatt für Kontaktpersonen
- Merkblatt Shigellenruhr
- Merkblatt Trichophyton tonsurans
- Arztmeldebogen gem. § 6 IfSG
- Meldeformular: Benachrichtigungspflichtige Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz