Einreise und Aufenthalt der Unionsbürger sowie der Staatsangehörigen von Norwegen, Island, Liechtenstein

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz). Dasselbe gilt für Staatsangehörige der restlichen EWR-Staaten ( Island, Liechtenstein, Norwegen ):

Dies hat zur Folge, dass sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten dürfen.

Anmeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie sich als Unionsbürger länger in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchten, ist es daher nur noch erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung  (Meldebehörde) anmelden.

Eine Freizügigkeitsbescheinigung o.ä. wird nicht mehr ausgestellt.

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