Beistandschaft
Der Beistand hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und/oder bei der Vaterschaftsfeststellung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft für ein Kind kostenfrei eingerichtet werden; sie muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden.
Die Broschüre "Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts" des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.
Ansprechpartner/in:
Den zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Wohnort finden Sie hier in der Liste.