Betreuungsgutachten

Wenn jemand mit der Erledigung der alltäglichen Dinge nicht mehr zu Recht kommt, dann besteht die Möglichkeit ihm/ihr eine/n Betreuer/in zur Seite zu stellen.

Das Betreuungsverfahren wird bei Gericht geführt, in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung.

Das Gesundheitsamt übernimmt, nach Auftrag durch das Gericht, die medizinische Begutachtung und prüft, ob für die beantragten Tätigkeitsfelder eine Notwendigkeit der Übernahme durch einen Betreuer gegeben ist.

Hierzu wird der Betroffene in das Gesundheitsamt eingeladen oder es erfolgt ein Hausbesuch.

Das Gutachten wird dann dem Gericht zur Verfügung gestellt. Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung und den Umfang der Betreuung ergeht durch den Richter.