Fachkräfteeinwanderung

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es schafft für qualifizierte oder auszubildende Fachkräfte oder Hochschulabsolventen aus Drittstaaten einen legalen Einreiseweg nach Deutschland. Zudem bietet das Gesetz das Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das eine schnellere Einreise ermöglicht.

Für dieses Verfahren ist in Rheinland-Pfalz die „Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung“ in Kaiserslautern zuständig (Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz - ZAB (kaiserslautern.de)).

Darüber hinaus informiert das offizielle Informationsportal zur Fachkräftegewinnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung auf der Webseite "Make it in Rheinland-Pfalz" .