Tankanlagen

Bei einer Tankanlage handelt es sich um einen unterirdischen oder oberirdischen Behälter zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel, Benzin u. a.).

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass oberirdische Tankanlagen ab einer Lagermenge von 1.000 l und unterirdische Tankanlagen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder bei Stilllegung einer Anlage von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden müssen.

Eine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen ist bei oberirdischen Anlagen ab 10.000 l (in Wasserschutzgebieten ab 1.000 l) und bei unterirdischen Anlagen alle 5 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2 ½ Jahre) erforderlich.

Ansprechpartner/in:

Frau Tanja Nilges
02602 124-373
tanja.nilges@westerwaldkreis.de

Frau Simone Ritz
02602 124-579
simone.ritz@westerwaldkreis.de