Gewässerschutz

Der Schutz der Gewässer vor Verschmutzungen ist eine wichtige Teilaufgabe des Umweltschutzes. Hauptaufgabe der Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser.

Die Wasserbehörde bearbeitet Zulassungsverfahren für Gewässerbenutzungen und führt die Gewässeraufsicht durch. Vor allem den Verunreinigungen und widerrechtlichen Benutzungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers gilt es vorzubeugen. Deshalb sind Erlaubnisse z. B. für folgende Gewässerbenutzungen erforderlich, die dann auch der Überwachung unterliegen:

  • Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Einleiten von Abwasser und Stoffen in oberirdische Gewässer
  • Grundwasserentnahme
  • Abgraben oder Freilegen von Grundwasser
  • Genehmigungen für Anlagen in und an Gewässern (z. B. Brücken, Rohrleitungen, Kläranlagen), Herstellung eines Gewässers (z. B. eines Teiches)
  • Verlegung eines Gewässers (wesentliche Umgestaltung)
  • Verrohrung/Verfüllung eines Gewässers
  • Verlegung/Erweiterung eines Durchlasses
  • Bau von Erdwärmesonden

Ansprechpartner/in:

Herr Roger Best
02602 124-216
roger.best@westerwaldkreis.de

Frau Tanja Nilges
02602 124-373
 
Frau Rebecca Lück
02602 124-375
 
Frau Simone Ritz
02602 124-579
 
Frau Cordula Rahner
02602 124-583