Berufe im Gesundheitswesen

Wenn Sie eine Heilberuf oder einen sonstigen Beruf des Gesundheitswesens im Westerwaldkreis selbstständig ausüben wollen, müssen Sie den Beginn und die Beendigung der Berufsausübung, sowie Änderungen beim Gesundheitsamt anzeigen.

In einem formlosen Schreiben ist anzugeben:

  • Zeitpunkt des Beginns/bzw. Beendigung der Berufsausübung
  • Anschrift der Niederlassung (Praxis)
  • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
  • dem Schreiben sind die Nachweise über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung beizulegen

 

Sie erhalten von uns dann eine Bestätigung über die Anmeldung zur Vorlage bei einer Krankenkasse, bzw. dem Finanzamt.