Sprengstoffgesetz
Ab dem 01.01.2012 ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises für die Erteilung/Verlängerung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen nach dem Sprengstoffgesetz, sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zuständig.
Sprengstoffgesetz in der derzeit gültigen Fassung
gem. § 24 Abs.1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können aus begründetem Anlass Ausnahmegenehmigungen für private Kleinfeuerwerke / Böllerschießen erteilt werden.
Als begründeter Anlass im Sinne des § 24 SprengV werden folgende Ereignisse angesehen.
- Feste bzw. Anlässe die zur traditionellen Gewohnheit bzw. örtlichem Brauchtum zählen
- Vereinsjubiläum ab 50 und jedes in 5- Jahresschritten
- Firmenjubiläum ab 50 und jedes in 5- Jahresschritten
- Hochzeiten und Hochzeitstage ab 50 Jahre, 60, 65
- Runde Geburtstage ab 50. Jahre und jeder in 5- Jahresschritten.
Wir weisen darauf hin, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II ohne Genehmigung gem. § 23 i.V.m. § 46 Nr. 8b der 1. SprengV eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin bei der Kreisverwaltung vorliegen.
Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung durch die Kreisverwaltung betragen 80 €. Dieser Betrag erhöht sich jedoch um die Kosten der von uns zu beteiligenden Behörden auf ca. insgesamt 160 € bis 180 €.
Anträge sind zu richten an:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
-Abteilung 3/30-
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Ansprechpartner/in:
Herr Maximilian Wirth
02602 124-435
maximilian.wirth@westerwaldkreis.de
Downloads:
- Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sport- und Böllerschützen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - Kleinfeuerwerk
- Erklärung Ausnahmebewilligung vom Alterserfordernis
- Bescheinigung Bedürfnis Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
- Bescheinigung Ausnahmebewilligung vom Alterserfordernis