Haus-Notruf-Anlage

Die Übernahme der Anschlusskosten und der monatlichen Mietgebühr für eine Notrufanlage (z. B. Hausnotruf oder eine entsprechende Einrichtung) kommt in Betracht, wenn die Leistungen nicht von der Pflegekasse übernommen werden und

  1. jederzeit mit der Möglichkeit des Eintretens lebensbedrohlicher Situationen oder großer Schmerzzustände gerechnet werden muss oder
  2. zum rechtzeitigen Herbeirufen von Hilfe ein Hausnotruf erforderlich sein muss und
  3. ärztlich ausdrücklich bestätigt ist, dass ein Telefonanschluss allein zum rechtzeitigen Herbeirufen von Hilfe nicht ausreicht und
  4. bei allein stehenden Personen, bei denen eine erforderliche Heimunterbringung, deren Voraussetzung erfüllt wären, durch Installierung einer Hausnotrufanlage vermieden werden kann.

 

Ob diese Voraussetzungen vorliegen beurteilt das Gesundheitsamt des Kreises.

Ansprechpartner/in:

Herr Alexander Schöbel
alexander.schoebel@westerwaldkreis.de
02602 124-445