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Aktueller Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen

Derzeit kommt es aufgrund der hohen Anzahl von „Altführerschein“-Umtauschen zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand der Umstellungsanträge sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit diese die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Foto: Kreisverwaltung / Peter Mentenich

Frist für kostenfreie Schulbücher endet am 16. März

Obwohl das Schuljahr 2026/2027 noch in weiter Ferne scheint, muss der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 16. März eingereicht werden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet damit die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kinder an Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises lernen und die Familien bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.

Der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 steht online bereit. Er muss jedes Jahr neu gestellt werden. Abgabefrist ist der 16. März. Danach fallen Kosten für die Schulbücher an.

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Ukraine-Krieg

Erreichbarkeit der Kreisverwaltung:

ukraine@westerwaldkreis.de

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