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Aktueller Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen

Derzeit kommt es aufgrund der hohen Anzahl von „Altführerscheinen“, die bis zum Stichtag 19.01.2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden mussten, immer noch zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand der Umstellungsanträge sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit diese die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Wichtige Information für Ukraine-Geflüchtete

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2027 fort, sofern ein rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt 01.02.2026 vorliegt. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Entsprechende Bescheinigungen können erst im Februar 2026, dann aber automatisiert an alle Betroffenen, verschickt werden. Es wird gebeten, vor diesem Datum von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

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Kreisverwaltung / Peter Mentenich

Bis 16. März unentgeltliche Schulbuchausleihe beantragen

Im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe bietet die Kreisverwaltung für Lernende an Schulen in ihrer Trägerschaft die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Das Angebot ist für Familien sowie volljährige Schülerinnen und Schüler gedacht, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.

Der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 steht ab sofort online bereit. Er muss jedes Jahr neu gestellt werden. Abgabefrist ist der 16. März.

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