„Wir haben Spaß …“ lautet das Motto, unter dem die Angebote der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises in diesem Jahr stehen. Ein Blick auf die Inhalte zeigt: Das ist kein leeres Versprechen. Kinder, Jugendliche und Eltern werden im abwechslungsreichen Programm fündig und können Action, Freude sowie Gemeinschaft erleben.
Obwohl das Schuljahr 2026/2027 noch in weiter Ferne scheint, muss der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 16. März eingereicht werden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet damit die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kinder an Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises lernen und die Familien bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.
Der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 steht online bereit. Er muss jedes Jahr neu gestellt werden. Abgabefrist ist der 16. März. Danach fallen Kosten für die Schulbücher an.
Derzeit kommt es aufgrund der hohen Anzahl von „Altführerschein“-Umtauschen zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand der Umstellungsanträge sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit diese die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2027 fort, sofern ein rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt 01.02.2026 vorliegt. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Entsprechende Bescheinigungen können erst im Februar 2026, dann aber automatisiert an alle Betroffenen, verschickt werden. Es wird gebeten, vor diesem Datum von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.