Für bessere Planung bittet Kreis um Bedarfsmeldung von Familien
Ferienzeiten stellen viele Familien vor eine große Herausforderung: Wie können die Kinder während der langen schulfreien Wochen gut betreut werden? Hier setzt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) an. Es schafft für Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung täglich – von Montag bis Freitag, sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien. Erstmals gilt dieser Anspruch für Kinder, die ab Sommer 2026 in die erste Klasse eingeschult werden. Im Westerwaldkreis laufen die Vorbereitungen dafür bereits auf Hochtouren. Für die weitere Planung ist nun jedoch die Mithilfe der Familien gefragt.
Ein Blick auf die aktuellen Spritpreise und das sonnige Wetter wecken im Westerwald wieder die Lust aufs Radfahren. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit – das Fahrrad bietet eine gesunde, kostengünstige und klimafreundliche Alternative zum Auto. Daher beteiligen sich auch in diesem Jahr wieder alle Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises zusammen mit dem Kreis an der Aktion STADTRADELN des Klima-Bündnisses.
Derzeit kommt es aufgrund der hohen Anzahl von „Altführerschein“-Umtauschen zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand der Umstellungsanträge sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit diese die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2027 fort, sofern ein rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt 01.02.2026 vorliegt. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Entsprechende Bescheinigungen können erst im Februar 2026, dann aber automatisiert an alle Betroffenen, verschickt werden. Es wird gebeten, vor diesem Datum von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.