Ukraine-Krieg

Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert
Extended: Ukraine Residence Permit!
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Am 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.

Demnach gelten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (u.a. Arbeitserlaubnis) bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.

Geflüchtete müssen somit für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine

Aufgrund des Ukraine-Kriegs haben viele Menschen in den Ländern der Europäischen Union und auch in Deutschland Zuflucht gefunden.  Während ihres Aufenthalts können sie zum vorübergehenden Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Erst mit der Aufenthaltserlaubnis haben die Geflüchteten aus der Ukraine u.a. Zugang zu Arbeit, Bildung (Sprachkurse, Schulbesuch) und medizinischer Versorgung.

Erste Schritte
  • Geflüchtete ohne Hilfebedarf melden ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Erfassungsbogens an.
  • Geflüchtete mit Hilfebedarf stellen beim Sozialamt der für den Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einen Leistungsantrag.

Gleichzeitig melden sie dort bzw. auch beim Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz unter Vorlage des Erfassungsbogens-Ukraine an. Mit diesem Erfassungsbogen kann gleichzeitig auch die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Personen mit konkretem Arbeitsplatzangebot geben mit dem Erfassungsbogen bitte eine Kopie des Arbeitsplatzangebots ab.

Ausländerrecht / Aufenthalt

Was passiert nach meiner Vorsprache beim Sozialamt bzw. Einwohnermeldeamt?

  • Die Kommunen übersenden den Erfassungsbogen mit der Anmeldung sowie eine Kopie der Ausweisdokumente der Schutzsuchenden an die Ausländerbehörde.
  • Die Ausländerbehörde übersendet den Geflüchteten einen Terminvorschlag für eine persönliche Vorsprache zur Registrierung mit erkennungsdienstlicher Behandlung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nach persönlicher Registrierung und Antragstellung wird die Aufenthaltserlaubnis, die in Form einer Scheckkarte ausgestellt wird, bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Schutzsuchenden erhalten bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis eine vorläufige Bescheinigung, welche u.a. auch zur Erwerbstätigkeit und zur Teilnahme an Sprachkursen berechtigt.

Bei Rückfragen zu Ihrem Aufenthalt wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:

ukraine@westerwaldkreis.de

Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert

Am 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.

Demnach gelten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (u.a. Arbeitserlaubnis) bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.

Geflüchtete müssen somit für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Arbeit und Ausbildung

Arbeitserlaubnis

Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Kriegsflüchtling wird zunächst eine vorläufige Bescheinigung und schließlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sowohl mit der Bescheinigung als auch mit der Aufenthaltserlaubnis wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausdrücklich zugelassen und bedarf keiner weiteren Genehmigung mehr.

Zur Erteilung der Bescheinigung und Erstellung der Aufenthaltserlaubnis wird die Ausländerbehörde die im Rahmen der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrierten Personen anschreiben und einen Vorsprachetermin vergeben.

Bitte beachten: Anträge mit einem konkretem Arbeitsplatzangebot werden zwar prioritär behandelt, trotzdem kann es hier voraussichtlich zu Wartezeiten kommen.

Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können sich die ukrainischen Flüchtlinge bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Mitarbeiter/innen dort helfen dann dabei, eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Agentur für Arbeit unterstützt auch finanziell bei verschiedenen Maßnahmen, wie z. B. der Anerkennung eines Abschlusses. Die zuständige Agentur für Arbeit findet man arbeitsagentur.de mit der Eingabe der Postleitzahl für den Wohnort.

Bereits vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis kann man sich telefonisch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Unter der Telefonnummer 0911-178 7915 erfolgt eine Beratung auch auf ukrainischer bzw. russischer Sprache. In deutscher Sprache kann man sich unter der Telefonnummer 0800 – 4555500 beraten lassen. Die Mitarbeiter/innen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine (Deutsch)

https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine (Ukrainisch)

Eine Informationsbroschüre für die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Integrationskurse

Was ist ein Integrationskurs?

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Sprachkurs

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), in den speziellen Kursen bis zu 900 UE, im Intensivkurs 400 UE. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Arbeit und Beruf
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Einkaufen/Handel/Konsum
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen.

Außerdem lernen die Teilnehmenden, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.

Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt die Teilnehmenden beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Sprachkurse der Kreis-Volkshochschule

Die Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. bietet in ihren Außenstellen in

  • Höhr-Grenzhausen
  • Ransbach-Baumbach
  • Rennerod
  • Selters
  • Wallmerod
  • Wirges

kostenlose niedrigschwellige Deutschkurse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle der Kreis-Volkshochschule per E-Mail an info@vhs-ww.de oder telefonisch unter 02602 124-420.

Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs besucht man einen Orientierungskurs.
Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Orientierungskurs sprechen die Teilnehmenden zum Beispiel über:

  • die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Der Orientierungskurs endet mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland".

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Die Zulassung für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist auf Antrag beim BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine möglich. Die Anträge auf Zulassung können über den jeweiligen Kursträger gestellt werden.

Bei der Antragsaufnahme für die Zulassung für einen Integrationskurs muss ein Nachweis über einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG vorliegen, der von der Ausländerbehörde erteilt wird. Liegt bei der Antragsstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird, die ebenfalls von der Ausländerbehörde ausgestellt wird.

Die Teilnahme an einen Integrationskurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos. Sobald eine Zulassung durch das BAMF ausgestellt wurde, sind Geflüchtete aus der Ukraine automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit.

Über den nachfolgenden Link können die jeweiligen Angebote in Wohnortnähe durch Eingabe der Postleitzahl ermittelt werden:

https://bamf-navi.bamf.de/de/

 

Soziales/ Unterstützung / Krankenhilfe
  • Ukrainische Geflüchtete, die ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, erhalten Asylbewerberleistungen. Dafür müssen sie einen Antrag beim Sozialamt der zuständigen  Verbandsgemeinde stellen.

  • Wer akut krank ist, ärztliche Hilfe benötigt oder Schmerzen hat, erhält die notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Sozialamt. Betroffene sollten sich dafür an das Sozialamt wenden, bei dem auch der Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt wurde. Für die akutmedizinische Versorgung wird ein  Krankenbehandlungsschein ausgestellt.

  • Wer Wohnraum für mindestens 6 Monate zur Verfügung stellen möchte, kann diesen beim Sozialamt der jeweiligen Verbandsgemeinde anmelden. Die Ansprechpartner finden Sie unter Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden
Kinder und Jugendliche

Unbegleitete Kinder und Jugendliche:

Kinder, die ohne einen sorgeberechtigten Elternteil, sondern alleine oder im Verwandtschaftsverbund (z.B. Tanten, Omas oder auch Freunde) unterwegs sind, gelten als sogenannte "unbegleitete minderjährige Ausländer".
Sie gelten als begleitet, wenn die Betreuungspersonen über entsprechende Dokumente verfügen, die das Erziehungsrecht (Sorgerecht) schlüssig nachweisen bzw. glaubhaft machen können. Es bedarf in solchen Fällen der Klärung durch das Jugendamt.
Diese Kinder sollten unbedingt beim Jugendamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises angemeldet werden.
Es ist unser Anliegen, dass die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder und Jugendlichen dem Kindeswohl entspricht.

Ansprechpartner beim Jugendamt sind:

Frau Freisberg 02602/124-357 ann-cathrin.freisberg@westerwaldkreis.de

Frau Geldner 02602/124-357 sarah.geldner@westerwaldkreis.de

Frau Gerlitzki 02602/124-454 nina.gerlitzki@westerwaldkreis.de

Unterhaltsvorschuss
Gesundheit
Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden / Wohnraummeldungen

 

Verbandsgemeinde E-Mail Telefonnummer
Bad Marienberg

sozialamt@bad-marienberg.de

02661 6268 231 (Frau Regina Schürg)

Hachenburg

info@hachenburg-vg.de

02662  801 333
Höhr-Grenzhausen

anne-kathrein.bierenfeld@hoehr-grenzhausen.de

02624 104 111
Montabaur

Ukraine-hilfe@montabaur.de
jglaeser@montabaur.de
mwagner@montabaur.de

02602 126 309
02602 126 308

Ransbach-Baumbach

sozialamt@ransbach-baumbach.de

02623 86 123 (Herr Alef)

Rennerod

sozialverwaltung@rennerod.rlp.de

02664 506 724

Selters

Nadja.griebling@selters-ww.de
tim.heidrich@selters-ww.de
marko.zeuner@selters-ww.de

02626 764 33
02626 764 35
02626 764 26

Wallmerod

m.woersdoerfer@wallmerod.de

06435 508 231

Westerburg

sozialamt@vg-westerburg.de

02663 291 303 Frau Münch (vormittags)
02663 291 309 Frau Schell (vormittags)
02663 291 231   Herr Jung (ganztags)

Wirges

helfen@wirges.de

02602 689 0

Bitte melden Sie den Sozialabteilungen der Verbandsgemeinden freien Wohnraum.

 

Mobilität und Verkehr

Mobilität und Verkehr

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten.

Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

Nach Artikel 3 Abs. 1 der VERORDNUNG (EU) 2022/1280 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2022 werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt bei Personen, die dem Schutzstatus unterliegen und dies bis zum Ende des Schutzstatus (längstens bis zum 06.03.2025). Der berechtigte Personenkreis („Ukraine-Flüchtlinge“) lässt sich anhand des Aufenthalt-Dokumentes, das einen Hinweis auf § 24 AufenthG enthalten muss, identifizieren.

Mögliche Fallkonstellationen:

  • Fall 1: Gültiger ukrainischer Führerschein liegt vor

Es ist weder vom Betroffenen noch von der Behörde etwas zu veranlassen. Es muss kein EU-Führerschein ausgestellt werden. Der ukrainische Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

  • Fall 2: Ukrainischer digitaler Führerschein liegt vor

Nach Artikel 7 der VO sind ukrainische Fahrerdokumente (FS und FQN) anzuerkennen, wenn die Mitgliedsstaaten in der Lage sind, deren Authentizität, Integrität und Gültigkeit zu überprüfen.

Es gibt derzeit ein ukrainisches Webportal mit dem man erfolgreich die Echtheit eines ukrainischen digitalen Führerscheins überprüfen kann. Nach den vorliegenden Informationen sollten sich digitale Führerscheine, sowie die neusten Kartenführerscheine überprüfen lassen. In wieweit der Umfang des Registers auch weitere ältere Führerscheine umfasst, ist laut EU-Kommission derzeit noch unklar.

Folge bei positivem Überprüfungsergebnis:

Der digitale ukrainische Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

Es muss kein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Hinweis: Diese Überprüfungsmöglichkeit besteht auch für Kontrollbehörden.

  • Fall 3: Ukrainischer Führerschein wurde verloren oder gestohlen

Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der VO können Mitgliedstaaten bei Verlust oder Diebstahl bei ukrainischen Behörden prüfen, ob/welche Fahrerlaubnis der Betroffene hat und ob kein anderer Mitgliedstaat der EU (MS) dieser Person einen FS ausgestellt hat. Dies hat nach dem Verfahren wie im Fall 2 zu erfolgen und führt zu dem gleichen Ergebnis.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr muss derzeit noch die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisbehörden schaffen, dass Ersatzdokumente bei der Bundesdruckerei beschafft werden können.

Bis dahin müssen wir alle betroffenen ukrainischen Staatsbürger um Geduld bitten.

  • Fall 4: Ukrainischer Führerschein ist abgelaufen

Gemäß Artikel 5 der VO erkennen die Mitgliedstaaten nach dem 31.12.2021 abgelaufene Fahrerdokumente (FS und FQN) als gültig an. Nach Aussage der Botschaft der Ukraine darf mit einem erstmalig ausgestellten ukrainischem Führerschein auch nach Ablauf der 2-jährigen Gültigkeit weiter gefahren werden. Der ukrainische Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich. Es muss kein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Weitere Information des BMDV unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html

Berufskraftfahrerqualifikation

Voraussetzungen für die Erteilung der Schlüsselzahl 95.01 in einen EU-Führerschein, Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) oder Fahrerbescheinigung gemäß der

  1. Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
    • wenn Person nicht im Besitz eines EU-FS ist und ein FQN oder eine Fahrerbescheinigung ausgestellt werden soll (Art. 4 Abs. 6)
    • bei Ausstellung der Fahrerbescheinigung (Art. 4 Abs. 1)

Inhalt der Untersuchung: vgl. Art. 4 Abs. 5 „im Einklang mit den zur Umsetzung von Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG erlassenen nationalen Rechtsvorschriften“ (siehe § 11 Abs. 9 FeV).

  1. Ergänzende obligatorische Ausbildung und Prüfung, durch die überprüft werden soll, dass der Fahrer über in Anhang I Abschnitt 1 der RL 2003/59/EG geforderten Kenntnisbereiche verfügt. (Art. 4 Abs. 4)
    • Obligatorische Ausbildung von mind. 35 Std (max. 60 Std), einschließlich mindestens 2,5 Std. praktische Fahrzeugführung (entspricht Umsteigerschulung und –prüfung nach § 3 Abs. 2 BKrFQV)
    • Ausbildung kann in Form der obligatorischen Weiterbildung nach Anhang I Abschnitt 4 der RL 2003/59/EG erfolgen
    • ein Schwerpunkt muss bei Kenntnissen der EU-Sozialvorschriften liegen
    • schriftliche oder mündliche Prüfung von Behörde/Stelle der MS oder computergestützter Test in einem festgelegten Testzentrum.

Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde:

Derzeit kann noch kein FQN ausgestellt werden! Diese Vorgehensweise muss durch das zuständige Bundesministerium zunächst mit einer Verordnung umgesetzt werden!

Ukrainische FQN können somit aktuell nicht verwendet werden.

Kein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. keine Schlüsselzahl 95 bei nichtgewerblichen humanitären Hilfstransporten erforderlich

Der Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe nicht eröffnet, d.h. sie können ohne FQN bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden.

Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug erstmals nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen lassen und Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten. Falls sie länger als ein Jahr in Deutschland mit Ihrem Fahrzeug verkehren, beachten Sie bitte die Informationen im nächsten Teil.

Siehe auch: Infoblatt für ukrainische FahrerInnen in ukrainischer Sprache

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.

    Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:

    • Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/. Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
    • Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
    • Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.

Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Nähere Information zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland finden Sie unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714.

  • Zulassung eines Kfz

    Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland zulassen lassen.
    Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die zur Weiternutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Jahresfrist, spätestens jedoch bis zum 31.03.2024 berechtigt. Dafür beachten Sie bitte die Information im nächsten Teil. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.
    Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Jahresfrist oder ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (also nach spätestens einem Jahr), begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.
    Eine Zulassung vor Ablauf der Jahresfrist hat zu erfolgen, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland begründet ist.
    Ein Fahrzeug kann bei den Landes-Zulassungsbehörden zugelassen werden. Zuständig ist die Zulassungsbehörde desjenigen Ortes, an dem der Halter des Fahrzeuges wohnt. Für die Zulassung muss man einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen vorlegen, u.a. einen Nachweis über den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Dokument zur Identifikation Ihrer Person. Zudem benötigen Sie für Ihr Fahrzeug ggf. ein Gutachten einer sog. Überwachungsorganisation, d.h. eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines sog. Technischen Dienstes, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten über die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Zudem muss man für die Zulassung eine Gebühr bezahlen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, durch:

    • Zuteilung eines Kennzeichens
    • Aufbringen einer Stempelplakette auf dem Kennzeichen
    • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung
      Weitere Informationen zur Zulassung eines Fahrzeuges finden sich auf den Internetauftritten Ihrer vor Ort zuständigen Behörden.

  • Kraftfahrzeugsteuer

    Das Halten eines ukrainischen Personenkraftfahrzeuges und seines Anhängers, welche zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist für die Dauer bis zu einem Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Im Falle eines weiteren Grenzübertritts beginnt die Jahresfrist mit der Rückkehr ins Inland erneut zu laufen. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist. Werden ein ukrainisches Personenkraftfahrzeug und sein Anhänger in Deutschland zugelassen, sind diese als inländische Fahrzeuge zu besteuern. Sofern ein ukrainischer Personenkraftwagen und sein Anhänger trotz Begründung eines regelmäßigen Standortes im Inland nicht in Deutschland zugelassen werden, hat eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung zu erfolgen.

    Bei Rückfragen zur Kraftfahrzeugsteuer stehen Ihnen die Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen der Zollverwaltung gerne zur Verfügung. Die nächstgelegene Kontaktstelle finden Sie mittels Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung durch Eingabe Ihrer Postleitzahl unter https://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/Kfz-Steuer/Schritt_02/_function/Dienststellenfinder_Anliegen_KFZ_Formular.html. Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer der Zollverwaltung unter der Rufnummer +49 351 44834-550.

(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren

„Die nachfolgenden Regelungen gelten bis zum 30.09.2024.“

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind und länger als ein Jahr damit in Deutschland verkehren, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu:

Siehe auch: Infoblatt für ukrainische FahrerInnen in ukrainischer Sprache

  • Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde

    Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und über Zulassungspapiere verfügt, die zum internationalen Verkehr berechtigen, stellt einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens und erklärt, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen.

    Der Antrag ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

    • eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug,
    • die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
    • die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Die von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung ist stets im Fahrzeug mitzuführen. Die Ausnahmegenehmigung wird längstens bis zum 30.09.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der der Grenzversicherung erteilt. Der Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    • Kfz-Haftpflichtversicherung

      Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
      Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.

    • Positive Sicherheitsuntersuchung des Kfz

      Das Fahrzeug ist, von einer Stelle, die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigt ist, zu untersuchen. Sofern diese Sicherheitsuntersuchung positiv abgeschlossen wird, wird eine entsprechende Bescheinigung erteilt, die dem Antrag nach 1. beizufügen ist. Der Inhalt der Untersuchung ergibt sich aus der Anlage "Sicherheitsüberprüfung für ukrainische Fahrzeuge zum Nachweis der Betriebs- und Verkehrssicherheit".  Diese Anlage finden Sie hier auch in ukrainischer Sprache.

    • Kein regelmäßiger Standort in Deutschland

      Eine Ausnahmegenehmigung kann nur dann beantragt werden, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs nicht in Deutschland begründet ist. Sofern erklärt wird, der regelmäßige Standort des Fahrzeugs sei in Deutschland begründet, hat unverzüglich eine Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland zu erfolgen.
  • Zulassung eines Kfz ab dem 01.04.2024

    Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, muss das Fahrzeug spätestens ab dem 01.04.2024 in Deutschland zulassen lassen. Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (oder obwohl keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.

  • Kraftfahrzeugsteuer

    Das Halten eines ukrainischen Personenkraftfahrzeuges und seines Anhängers, welche zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist für die Dauer bis zu einem Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Im Falle eines weiteren Grenzübertritts beginnt die Jahresfrist mit der Rückkehr ins Inland erneut zu laufen. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist. Nach Ablauf eines Jahres sind die zuvor genannten Fahrzeuge in Deutschland kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag wird die Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung mittels Kraftfahrzeug-Steuerkarte erhoben. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen eigenständig Kontakt zu den Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen der Zollverwaltung auf. Die Jahressteuer eines ausländischen Personenkraftwagens beträgt bei tageweiser Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer pauschal 186 Euro.

    Werden ein ukrainisches Personenkraftfahrzeug in Deutschland zugelassen, sind diese als inländische Fahrzeuge zu besteuern. Aufgrund der oben dargestellten verkehrsrechtlichen Regelungen ist ein ukrainischer Personenkraftwagen und sein Anhänger bei Nutzung der verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung spätestens ab dem 01.04.2024 in Deutschland zuzulassen.

    Sofern ein ukrainischer Personenkraftwagen trotz Begründung eines regelmäßigen Standortes im Inland nicht in Deutschland zugelassen wird, hat eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung zu erfolgen.

    Bei Rückfragen zur Kraftfahrzeugsteuer stehen Ihnen die Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen der Zollverwaltung gerne zur Verfügung. Die nächstgelegene Kontaktstelle finden Sie mittels Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung durch Eingabe Ihrer Postleitzahl unter https://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/Kfz-Steuer/Schritt_02/_function/Dienststellenfinder_Anliegen_KFZ_Formular.html.
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer der Zollverwaltung unter der Rufnummer +49 351 44834-550.

(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Sonstige Informationen

Kontoeröffnung

Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland mit einem gültigen Pass oder einer ukrainischen ID-Karte ein Konto eröffnen.

Ein Bankkonto ist in Deutschland sehr wichtig. Es wird zur Überweisung der Miete, Strom, Gas und anderen Rechnungen zu benötigt. Auch die Leistungen des Sozialamtes und auch ein etwaiger Arbeitslohn werden auf ein Bankkonto überwiesen.

In Deutschland kann zwischen verschiedenen Banken ausgewählt werden. Man sollte jedoch die Gebühren der Banken für Kontoführung etc. unbedingt vergleichen. Diese sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.

SIM-Karten für Geflüchtete

Folgende Anbieter stellen derzeit kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung:

Vodafone, Deutsche Telekom, Congstar, PŸUR, Sipgate, Kaufland mobil, Aldi Talk, Penny Mobil, ja!mobil, Telefónica Deutschland (o2) sowie Simfonie (Österreich) und Sunrise (Schweiz).

Voraussetzung ist ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument, das die Identität belegt.

Mehr zum Thema mobile Kommunikation im Kapitel „Handyvertrag“ unter dem Link handbookgermany.de

FAQ

Ansprechpartner/in:

bei der Ausländerbehörde des Westerwaldkreises
ukraine@westerwaldkreis.de

Infotelefone

  • Infotelefon des Landes Rheinland-Pfalz
    Kostenlose Hotline für Fragen von Helfenden und Geflüchteten
    0800 9900 660
    Mo-Fr von 08-18 Uhr
    Sa von 09-14 Uhr
    www.ukraine.rlp.de
  • Infotelefon der Bundesagentur für Arbeit
    Informationen für Geflüchtete zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache
    0911 178-7915
    Mo-
    Do von 08-16 Uhr
    Fr von 08-13 Uhr

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