Haushaltspläne des Westerwaldkreises
Der Haushaltsplan enthält unter anderem alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Westerwaldkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt). Daneben werden auch alle voraussichtlichen laufenden wie auch investiven Ein- und Auszahlungen dargestellt (Finanzhaushalt).
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich und durch Satzung parlamentarisch durch den Kreistag zu verabschieden. Dies erfolgt in der Regel in der Dezember-Sitzung für das folgende Haushaltsjahr. Nach Verabschiedung ist der Plan der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zur Genehmigung vorzulegen.
Weitere Informationen sind den Haushaltsplänen (inkl. Nachtragshaushaltsplänen) der letzten drei Haushaltsjahre zu entnehmen.