Heilpraktiker

Benötigte Unterlagen neben einem formlosen Antrag:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift / Kopie
  • eine beglaubigte Fotokopie Ihres Personalausweises
  • ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart: 0) ist direkt an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu übermitteln
  • ein Gesundheitszeugnis von Ihrem Hausarzt
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (auch für den 2. Wohnsitz) – beglaubigte Abschrift
  • eine formlose Erklärung, wo genau Sie sich im Westerwaldkreis niederlassen möchten
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Diploms
  • Lebenslauf
  • Zeugnis Schulabschluss
  • eigene Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eigene Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HPG beantragt wurde

 

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt z.Zt. 140 €. Sollte die Erlaubnis versagt werden müssen oder Sie Ihren Antrag zurückziehen so beträgt die Gebühr 105 €.