Heilpraktiker
Benötigte Unterlagen neben einem formlosen Antrag:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift / Kopie
- eine beglaubigte Fotokopie Ihres Personalausweises
- ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart: 0) ist direkt an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu übermitteln
- ein Gesundheitszeugnis von Ihrem Hausarzt
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt (auch für den 2. Wohnsitz) – beglaubigte Abschrift
- eine formlose Erklärung, wo genau Sie sich im Westerwaldkreis niederlassen möchten
- eine beglaubigte Kopie Ihres Diploms
- Lebenslauf
- Zeugnis Schulabschluss
- eigene Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eigene Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HPG beantragt wurde
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt z.Zt. 140 €. Sollte die Erlaubnis versagt werden müssen oder Sie Ihren Antrag zurückziehen so beträgt die Gebühr 105 €.
Ansprechpartner/in:
Frau Silvia Fischer
02602 124-556
silvia.fischer@westerwaldkreis.de