Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitlichen Bestimmungen und hygienischen Anforderungen überwiegend in/bei:

  • Krankenhäusern,
  • Altenpflegeeinrichtungen,
  • Kindertagesstätten,
  • Arztpraxen,
  • Kosmetikstudios, Piercing- und Tattoo-Studios,
  • Friseur- und Barberbetrieben,
  • medizinischen und kosmetischen Fußpflegestudios.

 

Medizinprodukterecht

In den oben genannten Einrichtungen sind wir auch für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbereitung der Instrumente zuständig.
Dabei wird kontrolliert, ob die zur Anwendung am Menschen bestimmten Geräte, z. B. auch Tätowier-Nadeln, Scheren u. ä. steril verwendet werden.