Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Leistungsberechtigt sind Personen, die durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Sie erhalten die Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist:

  • eine drohende Behinderung zu verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
  • die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Wenn die persönlichen (Zugehörigkeit zum Personenkreis) und die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Einkommens- und Vermögensprüfung) vorliegen, wird mittels der individuellen Gesamt- oder Teilhabeplanung zusammen mit dem betroffenen Menschen festgestellt, welcher Teilhabebedarf wegen der Behinderung konkret besteht. Sofern ein anderer Rehabilitationsträger, z.B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung usw., den Teilhabebedarf durch entsprechende Leistungen decken kann, gehen diese der Eingliederungshilfe vor.

Es werden im Wesentlichen folgende Leistungen im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) unterschieden:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Hilfsmittel)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbegleitungen, Integrationshilfen, Internatsunterbringungen)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen in der Werkstatt für behinderte Menschen, Budget für Arbeit)
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (z.B. ambulant betreutes Wohnen, Assistenzleistungen, Besuch von integrativen Kindertagesstätten, Versorgung über Tag und Nacht in einer besonderen Wohnform, Besuch von Tages- oder Tagesförderstätten,)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail (EGH-Sozialamt@westerwaldkreis.de) an das Team der Eingliederungshilfe. Wir helfen Ihnen gerne.  

Ansprechpartner/in:

Team der Eingliederungshilfe
EGH-Sozialamt@westerwaldkreis.de

Herr Volker Müller
02602 124-345
volker.mueller@westerwaldkreis.de

Frau Diana Göbel
02602 124-265
diana.goebel@westerwaldkreis.de

Frau Catherine Schmidt
02602 124-245
catherine.schmidt@westerwaldkreis.de

Frau Julia Schneider
02602 124-442
julia.schneider@westerwaldkreis.de

Herr Olaf Stumpf
02602 124-447
olaf.stumpf@westerwaldkreis.de