Grundstücks- und Landpachtverkehr, Höfeordnung
Grundstücksverkehr:
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz der Genehmigung.
Danach haben leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe ein Vorkaufsrecht gegenüber Nichtlandwirten und Nichtforstwirten. Ziel ist die Agrarstruktur zu fördern und damit leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten.
In Rheinland-Pfalz sind Grundstücke bis zu einer Größe 0,5 ha von der Genehmigung befreit.
Landpachtverkehr:
Landpachtverträge sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Landwirtschaftsbehörde (in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen) durch Vorlage des Landpachtvertrages anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht entfällt bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die 2 ha nicht überschreiten.
Höfeordnung:
Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofes betreffendes Gesetz des Landes, das die Bildung von Höfen und den geschlossenen Hofübergang fördern soll. Außerdem soll der Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wege der Erbfolge oder der Veräußerung entgegengewirkt werden.
Ansprechpartner/in:
Frau Bärbel Steudter
02602 124-271
baerbel.steudter@westerwaldkreis.de
Herr Markus Winninger
02602 124-379
markus.winninger@westerwaldkreis.de