Infektionsschutz-/ Lebensmittelbelehrung

Wer benötigt eine Infektionsschutz-/Lebensmittelbelehrung?

Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit erfolgen, von Personen die

  • gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in den Verkehr bringen
  • in Gastronomiebetrieben, Bäckereien, Metzgereien oder anderen Betrieben angestellt sind, wo sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen
  • in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, in denen auch Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird
Wo erhalte ich die Belehrung?

Die Belehrung wird online angeboten, der Nachweis über die erfolgreiche Durchführung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt.

Was kostet die Belehrung?

Die Gebühr beträgt 30,00 €.

Für bestimmte Gruppen ist die Belehrung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, z.B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, gebührenfrei:

  • Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten, (in der Regel erfolgt die Belehrung in der Schule)
  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten
  • zur Berufsausbildung,
  • als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder
  • zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten
Verfahrensablauf

Die Belehrung wird ausschließlich online durchgeführt.
Hier der passende Link: https://efa.rp.niedersachsen.de/govos/go/a/77?c=bc

Sollten Sie eine andere Sprache als Deutsch für die Belehrung bevorzugen, können Sie oben rechts per Mausklick die Sprache verändern.

Starten Sie einen Antrag auf der Online-Plattform. Dazu müssen Sie die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen mit setzen des Hakens akzeptieren. Klicken Sie dann auf den Button „Ohne Registrierung starten“. Geben Sie alle erforderlichen Daten ein. Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit. Folgen Sie den weiteren Anweisungen der Online-Anwendung. Die Online-Belehrung muss komplett durchlaufen werden und alle Frage korrekt beantwortet sein.

Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
Der Nachweis muss beim Gesundheitsamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, sie werden zur Online-Terminvergabe des Gesundheitsamtes weitergeleitet. Wählen Sie hier einen Termin, bei dem für sie günstigsten Standort des Gesundheitsamtes, aus (Montabaur oder Bad Marienberg). Zum Abholtermin bringen Sie mit:

  • gültiges Ausweisdokument
  • 30,00 € in bar
  • ggf. Nachweis über eine Gebührenbefreiung
  • ggf. Vollmacht zur Abholung durch Dritte, bitte beachten, dass dann eine Kopie des Ausweises der antragsstellenden Person mitgebracht werden muss
    (Download Vollmachtformular)

Sollten Sie nicht über die Möglichkeit zur Online-Belehrung verfügen, versuchen Sie zunächst mit Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle abzuklären, ob diese Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung stellt. Es besteht ansonsten die Möglichkeit die Online-Belehrung im Gesundheitsamt durchzuführen, hierzu ist eine Terminvereinbarung per Email notwendig unter belehrungen@westerwaldkreis.de.

Für Vereinsfeste und sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten (nicht gewerbsmäßig) gilt:

Grundsätzlich wird keine Belehrung durch das Gesundheitsamt gefordert. Allerdings sind selbstverständlich auch hier die gesetzlichen und hygienischen Regeln einzuhalten. Diese finden Sie im Merkblatt Belehrung für Ehrenamt im Downloadbereich. Die Veranstalter, i. d. R. Vereine sollen diese Merkblätter den ehrenamtlichen Tätigen zur Verfügung stellen und sich die Kenntnisnahme unterschreiben lassen.