Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) geregelt.
Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung wird von der Novellierung des SGB VIII aufgegriffen, unterstützt und weiter geführt. Die Kindertagespflege soll auf dieser Grundlage zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierenden Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen werden. In diesem Sinne leistet die Kindertagespflege einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Kinder, zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und ist eine Möglichkeit, den individuellen Rahmenbedingungen und Wünschen von Eltern/Familien entgegenzukommen.
Ansprechpartner/in:
Vermittlung in Kindertagespflege
Fortbildung und Prüfung der Tagespflegepersonen
Frau Jolin Klütsch
02602 124-252
jolin.kluetsch@westerwaldkreis
Auszahlung laufender Geldleistungen in der Kindertagespflege
Ermittlung von Kostenbeiträgen
Frau Christine Feger
02602 124-467
christine.feger@westerwaldkreis.de
Frau Eva Speier
02602 124-448
eva.speier@westerwaldkreis.de
Downloads:
- Kontaktdaten Tagesmütter
- Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis - Gültig ab 01.07.2021
- Antrag auf Kindertagespflege
- Informationen: Anforderung an kindgerechte Räumlichkeiten und Maßnahmen für die Kindertagespflege
- Kindertagespflege: Informationen zu Unfallversicherungsschutz, Leistungen und Haftung