Regelungen entfallen zum 01. März

Wie verhalte ich mich, wenn ich positiv getestet wurde? Wann bin ich eine Kontaktperson und was muss ich beachten? Wo bekomme ich einen PoC-Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test? Wie gehe ich in meiner Firma damit um?

Diese und noch viele weitere Fragen wurden dem westerwälder Gesundheitsamt in den letzten drei Jahren an der sog. Corona-Hotline immer wieder gestellt.

Ab dem 01. März lautet die relativ einfache Antwort: Gesetzlich wurden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. Es entfallen sämtliche Testpflichten und Isolierungsvorschriften. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) haben nur noch Besucher von Krankenhäusern, Altenheimen und Gesundheitseinrichtungen, wie z.B. Arztpraxen. Dies gilt grundsätzlich noch bis zum 07. April.

Ist der Corona-Virus jetzt besiegt? Darauf antworten wir mit einem eindeutigen JEIN.

Das Virus ist nicht weg, was sich an der steigenden Zahl der Neuinfektionen nach Karneval zeigt, und wird vermutlich auch nicht mehr ganz verschwinden.

Allerdings hat die Gesellschaft gelernt, mit dem Virus umzugehen. Viele haben eine gute Immunität durch Impfung und Infektion aufgebaut und auch das Virus selbst hat sich so entwickelt, dass viele Erkrankte eine Infektion als „Erkältung“ durchlaufen.

Dies stimmt zuversichtlich, dass es möglich ist, in ein relativ „normales“ Leben zurückzukehren

Das bedeutet aber nicht, dass wir unsere Verantwortung unserer Gesundheit und unseren Mitmenschen gegenüber nicht nachkommen sollten. Heißt: Wer krank ist, bleibt zu Hause – Wer eine Corona-Infektion oder auch eine andere Erkältungskrankheit hat, schützt andere durch das Tragen einer Maske. Im Umgang mit Älteren oder durch Vorerkrankung geprägte Menschen ist man sensibel und trägt im Zweifelsfall Maske - kurz gesagt man nimmt Rücksicht.

Nach den drei herausfordernden Jahren ist es auch an der Zeit den Bürgerinnen und Bürgern des Westerwaldkreises Danke zu sagen, für ihr Verständnis, ihre Geduld, die Unterstützung und das Vertrauen.

Mit vielen Firmen und Einrichtungen konnten gute Regelungen getroffen werden, um die Krise gemeinsam durchzustehen.

Die Dynamik in der Entwicklung erforderte von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität.

Leider konnten die einzelnen Schritte schwer vorausgeplant werden. Eine bessere Kommunikation und Vorbereitung hätte sich die Verwaltung seitens der Gesetz- und Verordnungsgeber gerne gewünscht.

Auch die Einstellung der meisten Maßnahmen zum 01. März war im Vorfeld nicht frühzeitig angekündigt, sodass einige Fragen noch offen sind. Die „Corona-Hotline“ steht daher weiterhin unter der Nummer 02602 124-567 zur Verfügung. Auch die bekannte Mail-Adresse gesundheitsamt@westerwaldkreis.de kann weiterhin genutzt werden.

  • Einstellung der Wochenmeldungen

Aufgrund der aktuellen Lockerungen werden ab Dezember die wöchentlichen kreisbezogenen Veröffentlichungen zu den Fallzahlen eingestellt. Die aktuellen Fallzahlen nach Landkreisen können weiterhin auf Internetseite des Landesuntersuchungsamtes eingesehen werden.

Infotelefon

Erreichbarkeit Kreisgesundheitsamt:
gesundheitsamt@westerwaldkreis.de,
02602 124 567
Mo. - Fr. 08 bis 12 Uhr.
  • Bereitschaftsdienst
    rund um die Uhr
    116 117