Vorbeugender Brandschutz
Die Brandschutzdienststelle des Westerwaldkreises ist im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes in vielfältiger Weise in die Planung, die Errichtung und den Umbau oder die Nutzung bzw. Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einbezogen. Sie berät Architekten und Bauherren in der Planungsphase bezüglich brandschutzrechtlicher und –technischer Erfordernisse und ist in der Folge in die Genehmigungsverfahren eingebunden. Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Objekten besonderer Art und Nutzung einer turnusmäßigen Gefahrenverhütungsschau unterzogen. Dies betrifft z. B. Krankenhäuser, Heime, Kindertagesstätten, Schulen und Hotels. Die Brandschutzdienststelle berät die Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (z. B. in Fragen der Löschwasserversorgung), überprüft Feuerwehrpläne und Rettungswege an baulichen Anlagen und wirkt schließlich bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen mit. Bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen sowie Alarm- und Einsatzplänen oder Evakuierungskonzepten kann die Brandschutzdienststelle zudem beratende Hilfestellungen geben.
Ansprechpartner/in:
Herr Dirk Schwickert
02602 124-754
dirk.schwickert@westerwaldkreis.de
Herr Pascal Ferdinand
02602 124-758
pascal.ferdinand@westerwaldkreis.de