Waffenrecht
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für Personen, die mit Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis gemeldet sind.
Weitere Informationen rund um das Thema Waffenrecht sowie entsprechende Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Fragen und Anträge richten Sie bitte an:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Untere Waffenbehörde
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Downloads:
- Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Hinweise zur Waffenbesitzkarte für Erben
- Allgemeine Hinweise zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition
- Merkblatt Waffenaufbewahrung
- Vordruck zur Anzeige des Erwerbs/des Überlassens einer Schusswaffe
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag Kleiner Waffenschein
- Merkblatt Kleiner Waffenschein