Waffenrecht

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für Personen, die mit Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis gemeldet sind.

Weitere Informationen rund um das Thema Waffenrecht sowie entsprechende Formulare finden Sie im Downloadbereich.

Fragen und Anträge richten Sie bitte an:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Untere Waffenbehörde
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur