Fischerei
Allgemeines
Nach dem Landesfischereigesetz muss jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen. Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist der Nachweis einer in RLP bestandenen staatlichen Fischereiprüfung vorzulegen.
Im Westerwaldkreis ist die Untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung in Montabaur für die Abnahme der Fischerprüfungen zuständig. Prüfungen können seit 2020 landeseinheitlich viermal im Jahr stattfinden – jeweils immer am ersten Freitag in den Monaten März, Juni, September und Dezember.
Wir machen jedoch von der Möglichkeit Gebrauch, einzelne Prüfungstermine gemeinsam mit den benachbarten Kreisverwaltungen in Altenkirchen, Neuwied und Bad Ems zu organisieren und die Prüfungen im März und September im Wechsel anzubieten. Die Juni- und Dezemberprüfungen werden bis auf Weiteres im Westerwaldkreis angeboten.
Vorbereitungslehrgänge
Die notwendigen Vorbereitungslehrgänge werden von den dazu berechtigten Angelsportvereinen im Westerwaldkreis und seit 2021 auch online von Fishing-King GmbH angeboten.
Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, sich mit einem der genannten Angelsportvereine in Verbindung zu setzen oder für weitere Informationen zum Online-Lehrgang die Homepage von Fishing-King zu besuchen.
Anmeldung
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben an der Prüfung teilzunehmen, muss die schriftliche Anmeldung zur Prüfung (siehe Anmeldevordruck) bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag erfolgt sein. Verspätet eingehende Anmeldungen können dann leider zu diesem Prüfungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.
Prüfung
Sofern Sie sich rechtzeitig angemeldet haben, werden Sie in diesen 4 Wochen vor der Prüfung von uns weitere Informationen und eine Aufforderung zur Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn Sie am Prüfungstag einen anerkannten Vorbereitungslehrgang inkl. Praxistag besucht und die Prüfungsgebühr rechtzeitig gezahlt haben.
Die Fischereiprüfung beginnt in der Regel um 09.00 Uhr und wird als schriftliche Prüfung mittels Fragebogen durchgeführt. Hierbei sind in fünf Prüfungsgebieten (Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde) insgesamt 50 Fragen zu beantworten, wobei zum Bestehen der Prüfung mindestens in jedem Prüfungsgebiet 7 Fragen richtig zu beantworten sind.
Nach bestandener Prüfung kann mit dem ausgehändigten Prüfungszeugnis der Fischereischein bei der für den Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden
Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischereiprüfung
- die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung
(mindestens 30 Stunden und ein Praxistag von mind. 8 Stunden) - die Vollendung des 13. Lebensjahres
- die rechtzeitige Einzahlung der Prüfungsgebühr
Hinweis zur Ausstellung des Fischereischeins
Nach bestandener Prüfung stellt die für den Wohnort zuständige Verbandsgemeinde den Fischereischein, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein aus. Dazu ist u.a. die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses erforderlich! Weitere Informationen erfragen sie bitte bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in:
Herr Frank Lichtenthäler
02602 124-586
Frau Annalena Fischer
02602 124-376
E-Mail:
Aktuelles
Im Jahr 2025 sind im Westerwaldkreis folgende Prüfungstermine geplant:
07. März
06. Juni
05. Dezember
Im September 2025 findet im Westerwaldkreis keine Fischerprüfung statt!
Die Termine der benachbarten Kreise finden Sie zusammengefasst in diesem PDF-Dokument.