Datenschutz

Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Webseiten. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten.

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Ein Versenden von E-Mails an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erfolgt ohne zusätzliche Verschlüsselungstechniken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte während der Übermittlung von Daten unbefugten Zugriff verschaffen. Sicherheitshalber sollte der Besucher daher keine Kennwörter, Kreditkartennummern oder andere schutzwürdigen Informationen versenden. Wir empfehlen in diesen Fällen auf andere Arten der Übermittlung zurückzugreifen.

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Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr Westerwaldkreis und die mit ihm verbundenen Behördenteile, Vereine und Gesellschaften – Kreisverwaltung, Westerwaldabfallwirtschaftsbetrieb, Museen GmbH, Kreis VHS, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Westerwaldverein, Förderkreise Museen - (im Folgenden „Kreisverwaltung“) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Landesdatenschutzgesetz (LDSG), des Sozialgesetzbuches und spezialgesetzlicher Regelungen.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, vertreten durch den Landrat des Westerwaldkreises, Herrn Achim Schwickert, Peter-Altmeier Platz 1, 56410 Montabaur.

  1. Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung, Frau Sabine Schulz-Lauth, erreichen Sie unter der Postanschrift: Peter-Altmeier Platz 1, 56410 Montabaur oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@westerwaldkreis.de.

  1. Verarbeitungszwecke

Die Kreisverwaltung verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere und vor allem dem Sozialgesetzbuch SGB und spezialgesetzlichen Vorschriften. Sie ist zur Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Sie ist aber auch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben beauftragt und befugt. Dazu zählen z. B. Aufgaben im Bereich des Ordnungsrechtes (nach dem Waffenrecht, Ausländerrecht, Abfallrecht und Verkehrsrecht) und der Erbringung von gesetzlich festgelegten Leistungen (Grundsicherung, Ausbildungsförderung und Betreuungsangelegenheiten). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken des Westerwaldkreises verarbeitet.

  1. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:

Die Datenverarbeitung durch die Kreisverwaltung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Kreisverwaltung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Jobcenter,  Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen, etc.

  1. Speicherdauer

Für die unterschiedlichen Daten aus spezialgesetzlichen Vorschriften bestehen unterschiedliche Speicherfristen bis zu 10 Jahren nach Beendigung des Falles.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

  1. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der Kreisverwaltung verarbeitet:

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Grundstücksdaten, Fahrzeugdaten.
 
c) Berufsdaten:
 
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten, Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Betreuungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen und ggf. Rückmeldungen von Dritten.
 

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung von Angehörigen,  Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen oder sozialen Dienst des Gesundheitsamtes sowie weiterer behördlicher und sozialer Betreuungseinrichtungen.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

  1. Betroffenenrechte

a) Auskunft

Jedermann hat das Recht, von der Kreisverwaltung eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die bei der Kreisverwaltung verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

  1. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

  1. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 30 40, 55020 Mainz zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

  1. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Jeder in Geschäftsbeziehungen zur Kreisverwaltung stehende Betroffene oder wer z. B. Sozialleistungen oder weitere Dienst-, Geld und Sachleistungen bei der Kreisverwaltung beantragt hat oder von der Kreisverwaltung erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung oder die spezialgesetzliche Würdigung des Einzelfalles haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen in besonderen spezialgesetzlich festgelegten Fällen sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

  1. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Die Kreisverwaltung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Behörden oder nach spezialgesetzlichen Regelungen verantwortliche Dritte, Arbeitgeber, etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

  1. automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen bestimmter Leistungen werden die persönlichen Daten mit den sonstigen ermittelten Daten automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Bearbeitung zu ermöglichen.

  1. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

Hinweise zum Datenschutz zur Nutzung von Google Maps-Kartenservice

Auf dieser Website wird der Google Maps-Kartenservice, ein Service der Google Inc. („Google“), in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen für Google Maps-Kartenservice und den Geschäftsbedingungen für Google Services verwendet. Google Inc. verarbeitet bzw. speichert die Daten, die bei der Benutzung es Google Maps-Kartenservice anfallen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann müssen Sie auf die Benutzung des Google Maps-Kartenservice verzichten. Die Verwendung von Google Maps-Kartenservice auf dieser Website wird durch die Nutzungsbedingungen von Google Maps-Kartenservice ausdrücklich erlaubt.

Hinweise zum Datenschutz zur Nutzung von OpenStreetMap

Diese Seite nutzt über eine Programmierschnittstelle das Open-Source-Mapping-Werkzeug „OpenStreetMap“ (OSM). Anbieter ist die OpenStreetMap Foundation (OSMF), United Kingdom. Zur Nutzung der Funktionen von OpenStreetMap ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden an einen Server von OpenStreetMap übertragen und dort gespeichert. OpenStreetMap speichert hierzu Cookies in Ihrem Browser, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; in diesem Fall können Sie gegebenenfalls Funktionen dieser Website nicht vollumfänglich nutzen. Ferner kann Ihr Standort erfasst werden, wenn Sie dies in Ihren Geräteeinstellungen – z. B. auf Ihrem mobilen Endgerät – zugelassen haben. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzseite von OpenStreetMap und hier https://wiki.osmfoundation.org/wiki/FAQ.

Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie*(siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:
kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.westerwaldkreis.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Bitte senden Sie der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.


Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die "virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)" *(siehe unten [3]) zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:

1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
westerwaldkreis@poststelle.rlp.de

Wie unter Ziff. 1.3. aufgeführt, muss für eine formgebundene elektronische Kommunikation Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) versehen sein.

Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente finden Sie unter der nachfolgenden URL:
Virtuelle Poststelle Ministerium des Innern und für Sport (rlp.de)

1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite:
www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

1.3.4 Sonstiges
Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL
http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

Nutzung von Dokumenten der Kreisverwaltung  des Westerwaldkreises
Mit den unter 1.3.1 bis 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

1.4 Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, so steht Ihnen Herr Andreas Weber unter der Rufnummer 02602 124-616 oder per E-Mail andreas.weber@westerwaldkreis.de zur Verfügung.

1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
Betreiber der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : (+49)800 6000 200
Telefax : (+49)6131 605-145
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de

Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS).
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst unter www.rlp-service.de. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.