Kreisausbildung
Nach Maßgabe des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der Feuerwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist der Westerwaldkreis zuständig für die Aus- und Fortbildung sowohl der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des Stabspersonals wie auch der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Kreisausbildung erstreckt sich dabei auf die Truppausbildung, die technische Ausbildung (z.B. Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzanzüge, ABC-Einsatz, Sprechfunk, Gerätewartung) sowie die Führungsausbildung. Sie wird von ehrenamtlich tätigen Kreisausbildern durchgeführt. Ergänzt wird das auf Kreisebene stattfindende Aus- und Fortbildungsangebot durch die entsprechenden Aus- und Fortbildungen an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz (LFKS).