Notfalltreffpunkte im Westerwaldkreis

Die Stromversorgung ist ein essentieller Bestandteil der Kritischen Infrastruktur und das zentrale Rückgrat unserer modernen Gesellschaft. In Fällen eines länger andauernden, flächendeckenden Stromausfalls (Blackout), aber auch in anderen Katastrophenlagen, stehen der Bevölkerung im Westerwaldkreis in den jeweiligen Gemeinden Notfalltreffpunkte zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Erstanlaufstellen, an denen etwa im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls die nötigsten Grund- und Hilfeleistungen vor Ort erbracht oder im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe von dort aus organisiert werden können. Insbesondere das Absetzen eines Notrufes ist an diesen Notfalltreffpunkten dann noch möglich, wenn die eigenen Kommunikationsmöglichkeiten bereits ausgefallen sind. Eine Übersicht der im Westerwaldkreis vorhandenen Notfalltreffpunkte befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Nähere Informationen zum aktuellen Stand können bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erfragt werden

Das erhöhte Katastrophenrisiko aufgrund veränderter klimatischer Verhältnisse und sich wandelnder Umweltbedingungen sowie die gegenwärtige Sicherheitslage haben den Westerwaldkreis und die kreisangehörigen Verbandsgemeinden veranlasst, zentrale Fragen des Katastrophenschutzes gemeinsam neu zu bewerten und an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch der Ausbau der vorhandenen Struktur der Erstanlaufstellen in den Gemeinden im Westerwaldkreis.

Im Rahmen der gemeinsamen kommunalen Anstrengungen zur Optimierung des Katastrophenschutzes im Westerwaldkreis fördert der Westerwaldkreis die Einrichtung von geeigneten Notfalltreffpunkten in den Ortsgemeinden und Städten des Landkreises und stellt mit zeitlicher Befristung Fördermittel für entsprechende Maßnahmen nach Maßgabe der am 30.06.2023 vom Kreistag des Westerwaldkreises beschlossenen und am 13.12.2024 um ein Jahr verlängerten Förderrichtlinie zur Verfügung. Antragsberechtigt und Empfänger der Förderung sind die Gemeinden des Westerwaldkreises.