Ehrungen

Durch verschiedene staatliche Auszeichnungen soll den ehrenamtlich Tätigen eine besondere Anerkennung zuteilwerden.

Es können jederzeit Anregungen vorgebracht werden, bestimmte Personen mit einer Auszeichnung zu ehren. Vorschlagsberechtigt ist jede Bürgerin, jeder Bürger. Die Anregung, eine Person zu ehren, richten Sie bitte an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Der Vorschlag sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Beruf
  • Staatsangehörigkeit
  • Darstellung von Art, Umfang und Zeiträume der ehrenamtlichen Verdienste um das Gemeinwohl

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Ordensverfahren sogenannte „Stille Verfahren“ sind. Dies bedeutet, dass die vorgeschlagene Person keine Kenntnis davon bekommen sollte, dass sie für eine Auszeichnung vorgeschlagen wurde. Dies auch deshalb, da die Prüfungsverfahren in ihrem Ergebnis offen sind. Ein Anspruch auf Verleihung eines Ordens besteht nicht.

Ansprechpartner/in:

Frau Martina Höhn
02602 124-329
martina.hoehn@westerwaldkreis.de