Keine gute Nachricht zum Jahreswechsel für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh: Ab 02.01.2017 gilt wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse. Dies bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Tiere in einen geschlossenen Stall eingesperrt werden müssen. Vielmehr legt die betreffende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung fest, dass sie auch in einem Auslauf gehalten werden dürfen, der nach oben mit einer überstehenden, dichten Abdeckung sowie nach allen Seiten mit einem engmaschigen Gitter oder Netz gesichert ist, die das Eindringen von Wildvögeln sicher unterbinden.
In der heutigen Sitzung des Kreistages des Westerwaldkreises wurde auf Anregung aller Kreistagsfraktionen folgende Resolution einstimmig gefasst:
"Der Kreistag des Westerwaldkreises verurteilt die menschenverachtende und herabwürdigende Postkartenaktion des „Dritten Weges“ gegenüber den Stadtratsmitgliedern in Hachenburg auf das Schärfste und erklärt ausdrücklich seine Solidarität mit den dortigen Ratskolleginnen und Ratskollegen..."
In der Sitzung des Kreistags am 09.12.2016 wird Landrat Achim Schwickert über die Situation zur notärztlichen Versorgung im Westerwaldkreis informieren. Auch der SWR hat Interesse an diesem Thema und brachte einen Beitrag in „Zur Sache! Rheinland-Pfalz“.