Einbürgerung

Wissenswertes zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn man dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, kann man sich einbürgern lassen.

Das geschieht nicht automatisch. Dazu ist ein Antrag erforderlich.

Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern - die Einbürgerung beantragen.

In der Rubrik "Downloads" erhalten Sie den Antragsvordruck und Merkblätter zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung.

Weiterhin finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zur Einbürgerung auf der Seite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge, des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung erfolgen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, die auch für die Entscheidung der Anträge zuständig ist.

Bitte übersenden Sie uns Ihren Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg.

Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit 10 – 12 Monate!

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.

Es sieht unter anderem vor, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wird.

Weiterhin werden die erforderlichen Voraufenthaltszeiten in Deutschland verkürzt.

Weitere Informationen zu den Änderungen erhalten sie auch hierzu auf der Seite des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz sowie auf unseren im Downloadbereich eingestellten Merkblättern zur neuen Rechtslage.