Integrationskurs
In aller Regel werden die Neuzugewanderten von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
- zur Erwerbstätigkeit,
- zum Familiennachzug,
- aus humanitären Gründen,
- für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
erhalten, sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten wollen und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können.
Ein Integrationskurs besteht aus
- einem Basis- und einem Aufbausprachkurs sowie
- einem Orientierungskurs.
In dem Basis- und Aufbausprachkurs werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erlernt, während in dem Orientierungskurs Grundwissen zur Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt wird.
Ansprechpartner/in:
Merkblätter
- Merkblatt zum Integrationskurs für teilnahmeberechtigte und teilnahmeverpflichtete Neuzugewanderte sowie teilnahmeverpflichtete, bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer
- Merkblatt zum Integrationskurs für bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse