Integrationskurs

In aller Regel werden die Neuzugewanderten von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis

  • zur Erwerbstätigkeit,
  • zum Familiennachzug,
  • aus humanitären Gründen,
  • für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte

 

erhalten, sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten wollen und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können.

Ein Integrationskurs besteht aus

  • einem Basis- und einem Aufbausprachkurs sowie
  • einem Orientierungskurs.

 

In dem Basis- und Aufbausprachkurs werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erlernt, während in dem Orientierungskurs Grundwissen zur Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt wird.