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THEMAkTueLL
      A

                         Vorsorgende Verfügungen:



           Für jedes Alter gleich wichtig! (Teil 2)





                       Verfügungen – Vollmachten




       „Es ist noch immer         wird oft von anderen                   Patientenverfügung
      gut gegangen“. Dieses       Menschen entschieden,
      rheinische Grundver-        was Ihrem vermeintli-       So lange jemand noch       festlegen, in welcher
      trauen geht spätestens      chen Wohl entspricht.       selbst bestimmen kann,     konkreten Situation
      dann verloren, wenn         Durch einen betreuungs- welche Untersuchun-            welche Therapien und
      Sie wegen Krankheit,        gerichtlichen Beschluss     gen und Behandlungen       lebensverlängernden
      Behinderung, Unfall         erfolgt die Bestellung      gewünscht oder nicht       Maßnahmen von Ihnen
      oder altersbedingt nicht    eines Betreuers. Es         gewünscht werden,          gewünscht bzw. nicht
      mehr in der Lage sind,      besteht aber auch die       ist diese Entscheidung     gewünscht werden.
      Ihren Willen eigenver-      Möglichkeit, in „gesun-     für den Arzt verbind-      Neben den Behand-
      antwortlich zu äußern.      den Zeiten“ verbindliche  lich. Wenn Sie nicht         lungswünschen sollte in
      In einem solchen Fall       Verfügungen zu treffen.     mehr fähig sind, selbst    der Patientenverfügung
                                                              zu bestimmen, welche       eine Person benannt
                                                              medizinischen Maß-         werden, die Ihren
                                                              nahmen Sie wünschen,       schriftlich formulier-
                Betreuungsverfügung                           ist es für den Medizi-     ten Willen den behan-
                                                              ner schwer nachzu-         delnden Ärzten mitteilt
      Mit einer Betreuungsver-    von der Betreuung aus-      vollziehen, wie Sie in     und durchsetzt. 
      fügung können Sie für       schließen. Die Betreu-      der konkreten Situation
      den Fall Vorsorge treffen,  ungsverfügung kommt         entscheiden würden.
      in dem Sie wegen Krank-     insbesondere dann in          Für diesen Fall kann
      heit oder Behinderung       Betracht, wenn nieman-      mit einer Patienten-
      Ihre Angelegenheiten        dem eine Vollmacht          verfügung Vorsorge
      ganz oder teilweise nicht  erteilt werden kann. Mit     getroffen werden. Darin
      mehr selbst besorgen        einer Betreuungsver-        können Sie verbindlich                   Joachim brenner
      können und deshalb          fügung kann man die
      einen Betreuer benöti-      gerichtliche Bestellung
      gen. Sie nehmen damit       eines Betreuers nicht
      Einfl uss auf die Auswahl   umgehen, aber beein-                  Nähere informationen erteilen:
      des Betreuers. Eine sol-    fl ussen. Das Gericht
      che Verfügung muss          bestellt und kontrolliert         kreisverwaltung Altenkirchen –
      schriftlich abgefasst und   den Betreuer. Achten Sie                 betreuungsbehörde
      sollte einer Person des     darauf, dass Ihre schriftli-
      Vertrauens übergeben        chen Verfügungen, wenn                          Parkstraße 1
      werden. Die Person,         sie gebraucht werden,                       57610 Altenkirchen
      die die Betreuung über-     dem Bevollmächtigten                    Tel. 02681 812430, 812431,
      nimmt, sollte mit ihren     zur Verfügung stehen.                     812432, 812411, 812437
      kompletten persönli-        Wenn keine notarielle
      chen Daten festgehal-       Hinterlegung erfolgt ist,                   fax: 02681 812400
      ten werden. Menschen,       informieren Sie früh-              e-Mail: joachim.brenner@kreis-ak.de
      die Sie auf keinen Fall     zeitig eine Person Ihres          oder betreuungsbehoerde@keis-ak.de
      als Betreuer wünschen,      Vertrauens über den
      können Sie schriftlich      Aufbewahrungsort.

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