Page 30 - Bedarfsplan 2021
P. 30
Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
E 2.14 - Ausstattung der hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten
Das Land Rheinland-Pfalz hatte für die hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten der
Landkreise bis zum September 2018 einen Dienstwagen geleast und diesen zweckgebunden den
Kreisverwaltungen zur Verfügung gestellt. Nach Wegfall des vorgenannten Fahrzeuges wurde
versucht, den Bedarf durch die Zuweisung freier Dienstwagen zu decken. Dies war aufgrund des
begrenzten Fahrzeugbestandes, der Häufigkeit der Nutzungen und des oftmals kurzfristigen Bedarfs
nicht immer möglich. Es ist abzusehen, dass nach Abschluss der Ausbildung des zweiten
hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten Anfang 2021 die vorhandene
Dienstwagenflotte keinesfalls ausreicht, den Bedarf der Brandschutzdienststelle zu decken.
Das Land fördert für den vorgenannten Personenkreis der Brandschutzdienstelle des Landkreises
die Beschaffung eines Kommandowagens nach DIN mit einem Festbetrag von 20.000 €. Zur
Bedarfsdeckung sollte für die Brandschutzdienststelle ein solches geländegängiges Fahrzeug mit
Allradantrieb beschafft werden.
E 2.15 - Mobile Lautsprecheranlagen
Die ehemals vom Landkreis beschafften zehn mobilen Sirenenanlagen wurden vor Jahren an die
Verbandsgemeinden kostenlos abgegeben. Die Beschaffung von weiteren mobilen
Lautsprecheranlagen ist derzeit nicht vorgesehen.
E 2.16 - Ausrüstung und Verbrauchsmittel
Der Wechsel vom analogen auf das digitale Alarmierungssystem in Rheinland-Pfalz hat sich
wesentlich verzögert mit der Folge, dass die Katastrophenschutzeinheiten sowie das bestellte
Führungspersonal mit digitalen Funkmeldeempfängern bisher nicht wie im Organisations- und
Bedarfsplan 2015 geplant ausgestattet werden konnten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll eine
Systemeinführung in zwei bis fünf Jahren erfolgen. An den Erstbeschaffungskosten der
Funkmeldeempfänger, nicht jedoch an den laufenden Unterhaltungskosten, sollte sich wie 2015
bereits geplant der Landkreis ganz oder teilweise beteiligen.
E 3 - Zentrale Ausbildungsstätten, Feuerwehr-Kreisausbildung
E 3.1 - Atemschutzübungsanlage
Der Westerwaldkreis betreibt seit dem Jahr 1988 im Kellergeschoss des Feuerwehrgerätehauses in
Westerburg eine zentrale Atemschutzübungsanlage. Die mit Unterstützung örtlicher
Feuerwehrangehöriger betriebene Übungsanlage wurde im Jahr 2019 an rund 75 Terminen von
1.108 Feuerwehrangehörigen zum Nachweis ihrer jährlich vorgeschriebenen Pflichtübung bzw. im
Seite 27