Page 30 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020



               E 2.14 - Ausstattung der hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Bediensteten
               Das  Land  Rheinland-Pfalz  hatte  für  die  hauptamtlichen  feuerwehrtechnischen  Bediensteten  der
               Landkreise bis zum September 2018 einen Dienstwagen geleast und diesen zweckgebunden den

               Kreisverwaltungen  zur  Verfügung  gestellt.  Nach  Wegfall  des  vorgenannten  Fahrzeuges  wurde
               versucht, den Bedarf durch die Zuweisung freier Dienstwagen zu decken. Dies war aufgrund des
               begrenzten Fahrzeugbestandes, der Häufigkeit der Nutzungen und des oftmals kurzfristigen Bedarfs

               nicht  immer  möglich.  Es  ist  abzusehen,  dass  nach  Abschluss  der  Ausbildung  des  zweiten
               hauptamtlichen     feuerwehrtechnischen    Bediensteten     Anfang    2021     die   vorhandene
               Dienstwagenflotte keinesfalls ausreicht, den Bedarf der Brandschutzdienststelle zu decken.


               Das Land fördert für den vorgenannten Personenkreis der Brandschutzdienstelle des Landkreises

               die  Beschaffung  eines  Kommandowagens  nach  DIN  mit  einem  Festbetrag  von  20.000  €.  Zur
               Bedarfsdeckung sollte für die Brandschutzdienststelle ein solches geländegängiges Fahrzeug mit
               Allradantrieb beschafft werden.



               E 2.15 - Mobile Lautsprecheranlagen
               Die ehemals vom Landkreis beschafften zehn mobilen Sirenenanlagen wurden vor Jahren an die

               Verbandsgemeinden      kostenlos    abgegeben.    Die   Beschaffung    von    weiteren   mobilen
               Lautsprecheranlagen ist derzeit nicht vorgesehen.


               E 2.16 - Ausrüstung und Verbrauchsmittel
               Der  Wechsel  vom  analogen  auf  das  digitale  Alarmierungssystem  in  Rheinland-Pfalz  hat  sich
               wesentlich  verzögert  mit  der  Folge,  dass  die  Katastrophenschutzeinheiten  sowie  das  bestellte

               Führungspersonal  mit  digitalen  Funkmeldeempfängern  bisher  nicht  wie  im  Organisations-  und
               Bedarfsplan 2015 geplant ausgestattet werden konnten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll eine
               Systemeinführung  in  zwei  bis  fünf  Jahren  erfolgen.  An  den  Erstbeschaffungskosten  der

               Funkmeldeempfänger,  nicht jedoch  an  den  laufenden  Unterhaltungskosten,  sollte sich  wie  2015
               bereits geplant der Landkreis ganz oder teilweise beteiligen.




               E 3 - Zentrale Ausbildungsstätten, Feuerwehr-Kreisausbildung


               E 3.1 - Atemschutzübungsanlage
               Der Westerwaldkreis betreibt seit dem Jahr 1988 im Kellergeschoss des Feuerwehrgerätehauses in

               Westerburg  eine  zentrale  Atemschutzübungsanlage.  Die  mit  Unterstützung  örtlicher
               Feuerwehrangehöriger betriebene Übungsanlage wurde im Jahr 2019 an rund 75 Terminen von
               1.108 Feuerwehrangehörigen zum Nachweis ihrer jährlich vorgeschriebenen Pflichtübung bzw. im



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