Page 29 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis ___________ Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020
E 2.11.3 - Modul Waldbrand III – Persönliche Schutzausrüstung Waldbrand
Auf Ebene der Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis wurde in den
letzten Jahren auf der Grundlage des Unterstützungskonzeptes „Vorgeplante überörtliche Hilfe
größeren Umfangs“ eine Einheit für die überörtliche Hilfe bei größeren Schadensereignissen
gebildet.
Das Konzept „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Rheinland-Pfalz, Stand: Mai 2020“ sieht
für eine weitere auf Landkreisebene organisatorisch zu bildende Einheit die Vorhaltung gesonderter
persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Landkreise vor.
Es ist vorgesehen, für die auf Landkreisebene zu organisierende Einheit folgende empfohlene PSA
zu beschaffen und in Kunststoffkisten auf Euro-Paletten zentral zu lagern:
35 x Leichter Schutzanzug (Waldbrand-Overall einlagig),
35 x Baumwollshirts (zum Unterziehen unter dem Overall),
35 x Waldbrandhelm mit Schutzbrille,
100 x FFP3-Masken,
35 x Sonnenschutz (Mütze für Erholungspausen während der Einsätze).
E 2.12 - Mehrzweckboot (MZB)
Auf die Beschaffung eines Mehrzweckbootes wird verzichtet.
E 2.13 - Hubrettungsfahrzeug 18 oder 23 (HRF)
Die dem Westerwaldkreis obliegende Verpflichtung, ein oder mehrere Hubrettungsfahrzeuge als
Arbeitsmittel zu beschaffen, wird derzeit im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit allen
zehn Verbandsgemeinden erfüllt. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Mit den
Verbandsgemeinden wird im Rahmen einer Fahrzeugbeschaffung vereinbart, dass die mit
Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von ihnen als notwendige Rettungsmittel beschafften
Hubrettungsfahrzeuge 18 oder 23 bei Bedarf für den Landkreis zum Einsatz kommen.
Im Beschaffungsfall wird mit den Verbandsgemeinden insbesondere vereinbart:
• Umfang und Zeitpunkt der Beschaffungsmaßnahme werden von den Verbandsgemeinden
mit dem Landkreis abgestimmt.
• Der Westerwaldkreis beteiligt sich mit 10 % an den Kosten auf der Grundlage des
vereinbarten Beschaffungsumfangs.
• Eine auf den vereinbarten Beschaffungsumfang entfallende Landeszuwendung wird zu 10
% dem Landkreis zugerechnet.
• An den Folgekosten (Wartung, Reparatur, Versicherung pp.) und sonstigen Nebenkosten
beteiligt sich der Westerwaldkreis nicht.
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