Page 29 - Bedarfsplan 2021
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Westerwaldkreis                          ___________                                                    Bedarfsplan 2021 – Stand 25.09.2020


               E 2.11.3 - Modul Waldbrand III – Persönliche Schutzausrüstung Waldbrand
               Auf Ebene der Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis wurde in den

               letzten  Jahren  auf  der  Grundlage  des  Unterstützungskonzeptes  „Vorgeplante  überörtliche  Hilfe
               größeren  Umfangs“  eine  Einheit  für  die  überörtliche  Hilfe  bei  größeren  Schadensereignissen
               gebildet.

               Das Konzept „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Rheinland-Pfalz, Stand: Mai 2020“ sieht
               für eine weitere auf Landkreisebene organisatorisch zu bildende Einheit die Vorhaltung gesonderter

               persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Landkreise vor.

               Es ist vorgesehen, für die auf Landkreisebene zu organisierende Einheit folgende empfohlene PSA

               zu beschaffen und in Kunststoffkisten auf Euro-Paletten zentral zu lagern:

                 35 x Leichter Schutzanzug (Waldbrand-Overall einlagig),

                 35 x Baumwollshirts (zum Unterziehen unter dem Overall),
                 35 x Waldbrandhelm mit Schutzbrille,
               100 x FFP3-Masken,

                 35 x Sonnenschutz (Mütze für Erholungspausen während der Einsätze).


               E 2.12 - Mehrzweckboot (MZB)
               Auf die Beschaffung eines Mehrzweckbootes wird verzichtet.


               E 2.13 - Hubrettungsfahrzeug 18 oder 23 (HRF)
               Die dem Westerwaldkreis obliegende Verpflichtung, ein  oder mehrere  Hubrettungsfahrzeuge als
               Arbeitsmittel zu beschaffen, wird derzeit im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit allen

               zehn  Verbandsgemeinden  erfüllt.  Daran  soll  sich  auch  in  Zukunft  nichts  ändern.  Mit  den
               Verbandsgemeinden  wird  im  Rahmen  einer  Fahrzeugbeschaffung  vereinbart,  dass  die  mit
               Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von ihnen als notwendige Rettungsmittel beschafften

               Hubrettungsfahrzeuge 18 oder 23 bei Bedarf für den Landkreis zum Einsatz kommen.

               Im Beschaffungsfall wird mit den Verbandsgemeinden insbesondere vereinbart:

                   •  Umfang und Zeitpunkt der Beschaffungsmaßnahme werden von den Verbandsgemeinden
                      mit dem Landkreis abgestimmt.

                   •  Der  Westerwaldkreis  beteiligt  sich  mit  10  %  an  den  Kosten  auf  der  Grundlage  des
                      vereinbarten Beschaffungsumfangs.

                   •  Eine auf den vereinbarten Beschaffungsumfang entfallende Landeszuwendung wird zu 10
                      % dem Landkreis zugerechnet.
                   •  An den Folgekosten (Wartung, Reparatur, Versicherung pp.) und sonstigen Nebenkosten

                      beteiligt sich der Westerwaldkreis nicht.


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