Waffenrecht
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für Personen, die mit Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis gemeldet sind.
Weitere Informationen rund um das Thema Waffenrecht sowie entsprechende Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Fragen und Anträge richten Sie bitte an:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Untere Waffenbehörde
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Downloads:
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse
Hinweise zur Waffenbesitzkarte für Erben
Allgemeine Hinweise zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition
Merkblatt Waffenaufbewahrung
Vordruck zur Anzeige des Erwerbs/des Überlassens einer Schusswaffe
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag Kleiner Waffenschein
Merkblatt Kleiner Waffenschein