Wunsch und Wille der Betreuten

Informationsveranstaltung zur Wunschbefolgung

Mit der seit Anfang 2023 geltenden Betreuungsreform sind die Wünsche und der Wille von Betreuten neuer inhaltlicher Maßstab für die Betreuertätigkeit. Ziel ist es, die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken.

Doch was genau bedeutet das? Silvia Henrichs, Richterin am Amtsgericht Diez, erläutert am Dienstag, 5. November, um 18 Uhr die tatsächlichen Herausforderungen, Grenzen sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung seit dieser Zeit. Der kostenfreie Vortrag ist im Peter-Paul-Weinert Saal der Kreisverwaltung in Montabaur und wird von der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises organisiert. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Weitere Informationen gibt es unter betreuungsbehoerde@westerwaldkreis.de oder 02604 124-343.

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