Westerwälder Schwarzstörche kommen mit Windkraft gut zurecht
Die Schwarzstörche im Westerwald werden durch Windenergieanlagen offenbar nicht gravierend beeinträchtigt. Das hat sich aus zwei von der Kreisverwaltung angeordneten Untersuchungen ergeben, die drei Windkraftanlagen bei Westerburg sowie den Windpark Alpenrod betrafen.
Die Windräder am Roten Kopf bei Westerburg waren gerade im Bau, als im Mai 2014 ein Brutplatz des Schwarzstorches ca. 900 m nördlich der Anlagenstandorte festgestellt wurde. Hierbei handelte es sich offensichtlich um einen neu errichteten Nistplatz, da bisher kein Brutplatz aus dem Bereich des Roten Kopfes bekannt war und der Horst noch die Beschaffenheit einer flachen Scheibe aufwies. Nach Feststellung des besetzten Brutplatzes erfolgte eine regelmäßige Kontrolle des Nistplatzes durch die vom Kreis angeordnete Umweltbaubegleitung, um bei eventuell durch die Anlagenerrichtung entstehenden Störungen sofort Abhilfe schaffen zu können. Während dieses Monitorings konnten jedoch keine Störungen des Nistplatzes durch die Bautätigkeit an den Windkraftanlagen festgestellt werden, ein Jungvogel wurde erfolgreich großgezogen. Für die Brutsaison 2015 ordnete die Verwaltung zum Schutz der streng geschützten Art ein Monitoring des Brutplatzes mit Erfassung der Flugbewegungen sowie einer regelmäßigen Schlagopfersuche unter den vorhandenen Anlagen an. Hätten sich im Laufe dieser Untersuchungen Gefährdungen oder Störungen des Schwarzstorches gezeigt, wären die Anlagen umgehend abgeschaltet worden. Der Brutplatz wurde Anfang April 2015, also relativ spät, wieder bezogen. Die Vögel bauten den Horst deutlich aus und führten regelmäßige Balz- und Paarflüge über dem Nistplatz und seiner Umgebung, unter anderem dem östlich angrenzenden Waldgebiet durch.
Ab Mitte Mai wurden die Flugbeobachtungen deutlich weniger, was auf den Beginn der Brutzeit hinweist. Nachdem ab Mitte Juni wieder regelmäßige Flüge beobachtet wurden, konnte der Gutachter zunächst zwei noch sehr kleine Jungvögel, bei einer späteren Kontrolle drei Jungvögel im Horst feststellen.
Bei sämtlichen Flugbewegungen wurde keine Annäherung in den kollisionsgefährdeten Bereich der Windkraftanlagen, sondern im Gegenteil ein ausgesprochenes Meideverhalten registriert. Die Flüge zum und vom Horst erfolgten überwiegend von Norden über die L 288 und die Stadt Westerburg, aber auch über die Westseite des Roten Kopfes in Richtung Hintermühlen und über das Elbbachtal nach Kaden und weiter in Richtung Süden. Bei allen beobachteten Flügen wurde mindestens ein Abstand von etwa 200 Meter zu den Windkraftanlagen eingehalten, die Flughöhe lag zwischen 100 und 250 Metern.
In der Zeit von April bis Mai führte der Gutachter insgesamt fünf Schlagopfernachsuchen unter den vorhandenen Windkraftanlagen durch. Dabei stellte er lediglich eine tote Amsel fest, die äußerlich unversehrt inmitten eines dichten Fichtenforstes lag und wohl eher nicht als Windkraftopfer einzustufen ist.
Das Schwarzstorchpaar am Roten Kopf konnte seine drei Jungvögel erfolgreich aufziehen. Hierzu leistete auch die Forstwirtschaft ihren Beitrag, indem die Holzeinschläge im Bereich des Nistplatzes ab Anfang April eingestellt und angrenzende Wirtschaftswege durch Baumstämme versperrt wurden.Die Untersuchung im Bereich des Windparks Alpenrod kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Jungstörche, zwei an der Zahl, unbeeinträchtigt und störungsfrei heranwachsen konnten. Dort wurde im Jahr 2014 erstmalig ein Schwarzstorchpaar nur ca. 700 Meter südwestlich des dort seit einigen Jahren in Betrieb befindlichen fünf Windrädern festgestellt. Das vom Kreis für die Brutzeit 2015 angeordnete Monitoring ergab, dass die Schwarzstörche den Windpark niemals durchfliegen, sich im Süden aber durchaus bis auf 100 Meter annähern. Die meisten Raumbezüge gingen in südliche Richtungen, aber auch nach Osten und Westen.
Im Kreishaus freut man sich über das Ergebnis der Untersuchungen und sieht sich in der Entscheidung bestätigt, die Anlagen nicht stillzulegen oder ihren Bau zu stoppen. Olaf Glasner, Sachbearbeiter für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren: „Der Schwarzstorch hat sich die Nachbarschaft zu den Windkraftanlagen selbst ausgesucht. Offenbar kommt er auch ganz gut damit zurecht“.