Vorsorgevollmacht – richtig handeln im Ernstfall

Foto: Kreisverwaltung / Nico Jex

Fortbildung für Vorsorgebevollmächtigte in Westerburg

Niemand kann vorhersehen, was morgen passieren wird. Deshalb ist es wichtig, sich heute schon darüber Gedanken zu machen. Aus diesem Grund bestimmen immer mehr Menschen Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten, die im Ernstfall – etwa bei schwerer Erkrankung – in ihrem Namen Entscheidungen treffen können.

Damit verbunden sind aber auch viele Fragen bei den Vorsorgebevollmächtigten, etwa: „Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?“ „In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?“ „Welche Rechte sowie Pflichten hat er und inwiefern haftet er bei Fehlern?“. Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten bei einer zwei Abende umfassenden Fortbildungsreihe, um den Bevollmächtigten Handlungssicherheit bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zu geben.

Der kostenfreie Kurs richtet sich an alle am Thema Interessierten und damit auch an Personen, die erst beabsichtigen, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Die Veranstaltung wird jeweils dienstags, am 12. und 19. November, um 18.00 Uhr in der Regionalen Diakonie Westerwald in der Hergenrother Straße 2 a in Westerburg durchgeführt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 02663 943044 oder per E-Mail an uwe.sauer@betreuungsverein-westerwald.de.

 

Foto: Kreisverwaltung / Nico Jex

Buz: Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die für einen handeln und entscheiden soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist.

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