Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall

Fortbildung für Vorsorgebevollmächtigte

Wer eine Vorsorgevollmacht erhält, der genießt bei der ausstellenden Person vollstes Vertrauen. Denn gerade im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung legt ein nahestehender Mensch wichtige Entscheidungen in die Hände der bevollmächtigten Person. Für die Bevollmächtigten sind mit dieser erhaltenen Verantwortung nicht selten grundlegende Fragen und ein gewisses Maß an Unsicherheit verbunden.

Um die Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten der Betreuungsvereinigung der Caritas in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO in Wirges eine Fortbildungsreihe zum Thema :“ Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall“, an.

Die kostenfreie Fortbildung wird am Dienstag, den 29 März und am Dienstag, den 5. April jeweils um 18.00 Uhr als hybrides Format stattfinden. An den beiden Abenden werden folgende Fragen behandelt:

  • Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
  • In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?
  • Bei welchen ärztlichen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und nötig?
  • Welche Dokumentation ist sinnvoll?
  • Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig?
  • Kann eine Vollmacht auch zurückgenommen oder auch zurückgegeben werden?
  • Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden?

Im Anschluss an den Vortrag werden die Referentinnen auch auf konkrete Fragen der Teilnehmehmenden eingehen.

Der Kurs wird in einem hybriden Format und somit zeitgleich als Online-Veranstaltung und Präsenzveranstaltung in 56422 Wirges, Jahnstraße 9, angeboten.

Eine Anmeldung ist unbedingt bis zum 24 März bei einen der durchführenden Vereine erforderlich: Betreuungsverein der AWO, Tel. 02602-1066513; E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder: Betreuungsvereinigung der Caritas, Tel. 02602 160636, email: elke.schaefer-Krueger@cv-ww-rl.de

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