Vogelgrippe:
Ein hohes Risiko besteht auch im Westerwaldkreis
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird, ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern und Puten innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 % der Tiere eines Bestandes führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Für den Menschen besteht die Gefahr einer Ansteckung insbesondere durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel.
In Deutschland sind am 30.10.2020 mehrere Vogelgrippefälle bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Das Risiko weiterer Einträge der hoch ansteckenden Viruserkrankung in Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. In Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und, wenn nötig, optimiert werden. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu finden Sie hier ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen.
Vermehrte Totfunde bei wildlebenden Wasservögeln (insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan- und Reiher-Arten) sowie Totfunde bei Greifvögeln im Westerwaldkreis sollten umgehend der Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter 02602-124-586 gemeldet werden.