Keine Ausnahmegenehmigung

Keine Ausnahmegenehmigungen:

Schächten von Schlachttieren ist verboten

Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami; arabisch: Eid ul-Adha) wird in diesem Jahr vom 1.  bis 4. September begangen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist die muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Beim Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern.

Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist aber auch vollkommen unnötig, da es eine Alternative gibt, die von sehr vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert wird: Bei der elektrischen Betäubung wird das Schaf oder Rind nicht getötet, ja nicht einmal verletzt, es endet also nicht vor dem Schlachten. Auch eine weitere Vorschrift des Islam wird uneingeschränkt erfüllt: Da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt.

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Moslems, ihr Opfertier in einem gewerblichen Betrieb unter Elektrobetäubung schlachten zu lassen. Unangemeldetes Schächten im Hinterhof, wie es gerade zum Opferfest leider immer wieder festgestellt wurde, wird als Gesetzesverstoß geahndet.

Nachbarn, Verwandte und Freunde von Flüchtlingen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, sowie Flüchtlingshelfer, Kirchen- und Behördenvertreter werden gebeten, diese Information an muslimische Neuankömmlinge weiterzugeben.

Nähere Auskünfte, auch über Schlachtbetriebe, erteilt die Kreisverwaltung unter der Telefon-Nummer 02602 124 282.

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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