Rechtliche und medizinische Aspekte der Patientenverfügung
Selbstbestimmung bis zum Tod
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in Ihrer krankheitsbedingten Situation nicht mehr äußern können. Doch die Fragestellungen zur Erstellung einer Patientenverfügung sind intim, individuell und komplex. Was sollte ich bei der Erstellung beachten? Wer entscheidet wann? Wird der Arzt sich an meine Wünsche halten? Beatmung ja – künstliche Ernährung nein? Viele dieser Fragen können belastend und überfordernd sein und vielleicht dazu führen, dass eine wichtige Patientenverfügung nie erstellt wird.
Die Betreuungsarbeitsgemeinschaft des Westerwaldkreises möchte daher Klarheit schaffen. Holger Bayer (Richter am Amtsgericht Westerburg) und Dr. med. Volker-Alexander Schmitz (praktizierender Arzt) beleuchten die rechtlichen und medizinischen Aspekte zum Thema Patientenverfügung und bieten Raum für einen offenen Austausch und Diskussion.
Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 14. Juni um 18 Uhr im Katholischen Pfarrzentrum, Auf dem Kalk, 56410 Montabaur. Sie richtet sich an alle Interessierten und ebenso an bereits Verfügende und Bevollmächtigte einer bestehen Patientenverfügung.
Der Eintritt ist kostenlos – Eine Anmeldung ist bis zum 10.06.2022 erforderlich bei dem Betreuungsverein der Diakonie Westerburg, Uwe Sauer, Tel. 02663/943044, uwe.sauer@betreuungsverein-westerwald.de.