Neue Rechten und Pflichten beim Betreuungsrecht?
Veranstaltung mit Fachanwalt soll Unsicherheiten nehmen
Mit Änderungen von Gesetzen und geltendem Recht sind laut Pressemeldung der Kreisverwaltung neben den erwünschten Änderungen häufig Unsicherheiten und Verwirrungen bei den Betroffenen verbunden. Ähnlich ist es laut Kreishaus auch bei der Änderung des Betreuungsrechtes. Deshalb laden die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises alle mit dem Betreuungsrecht befassten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und Interessierten zu einer Veranstaltung am 21. September um 18 Uhr in den großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod ein.
Als Referent wird Dr. Jörg Tänzer, Fachanwalt für Sozialrecht und fachlicher Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Berufsbetreuer e.V., durch den Abend führen.
Die Reform des Betreuungsrechts hat laut Kreishaus die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel. Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen wirken sich dann vor allem bei der Betreuerbestellung und der Entscheidungen der Betreuungsgerichte aus.
Eine stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten Person muss vom Betreuer, der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht Beachtung finden.
Darüber hinaus beinhaltet das geänderte Betreuungsrecht neue Anforderungen an Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer. Diese Änderungen sollen bei der Veranstaltung mit dem Fachanwalt
Eine Anmeldung beim Lotsendienst e. V. unter 02661/20191 oder per E-Mail: kontakt@lotsendienst.info ist bis zum 20.09.2022 erforderlich.
Das Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts stellt die rechtlichen Vorgaben auf neue Füße und reformiert, modernisiert und strukturiert diese mit Geltung ab dem 01.01.2023 neu.