Kreisveterinäramt informiert

Schächten von Opfertieren ohne vorherige Betäubung verboten

Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami) zum Höhepunkt der Haddsch, der Wallfahrt nach Mekka, wird in diesem Jahr vom 12. bis 15. September begangen. Da das islamische Mondjahr kürzer ist als unser Kalenderjahr, verschiebt sich das Fest jedes Jahr, meist um 11 Tage.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist die muslimischen Mitbürger aus Anlass dieses höchsten islamischen Festes darauf hin, dass ein Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahmegenehmigung wurde im Westerwaldkreis bislang nicht erteilt. Dabei – so Dezernent Dr. Helmut Stadtfeld – wird es auch bleiben.

Beim Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute dauern, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger.

Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist aber auch vollkommen unnötig, da es eine Alternative gibt, die von sehr vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert wird: Bei der elektrischen Betäubung wird das Schaf oder Rind vor dem Halsschnitt nicht getötet, ja nicht einmal verletzt. Auch eine weitere Vorschrift des Islam wird uneingeschränkt erfüllt: Da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt.

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Muslimen dringend, ihr Opfertier in einem gewerblichen Betrieb unter Elektrobetäubung schlachten zu lassen. Unangemeldetes Schächten im Hinterhof oder in einem Weideschuppen, wie es gerade zum Opferfest auch im Westerwaldkreis mehrfach festgestellt wurde, kann als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet werden. Auch in diesem Jahr führen Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes  wieder verstärkte Kontrollen durch.

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