Kreisverwaltung mit Tipps zum Martinsfeuer

Brennstoffe und Gelände müssen sorgfältig gewählt und der Tierschutz gewährleistet sein

Bald ist es in vielen Westerwälder Kommunen wieder soweit: Dann lassen die Menschen in der Region das Brauchtum zur Erinnerung an den Heiligen St. Martin wiederaufleben. In diesem Zusammenhang bittet die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in einer Pressemeldung darum, dass der Gedanke des Umwelt- und Tierschutzes entsprechende Beachtung findet.

Als geeignete Brennstoffe gelten lediglich Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind laut Meldung nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden. Beschichtetes oder getränktes Holz darf keine Verwendung finden. Auch Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als "Starthilfe" sind verboten. „Ein Einsatz dieser Materialien ist mit erheblichen Schadstoffbelastungen für die Umwelt und Gefahren für die Gesundheit verbunden“, teilt Marco Metternich von der Umweltbehörde mit. Sofern diese dennoch für eine Verwendung vorgesehen sind, hat der Verantwortliche diese laut Metternich auszusortieren und fachgerecht zu entsorgen. Verstöße werden durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entsprechend verfolgt.

Besondere Sorgfalt sollte laut Kreishaus bei der Auswahl der Feuerstelle walten. Abstände zum Wald oder anderen Gehölzen sollten mindestens 100 Meter betragen, zu Gebäuden und Straßen circa 50 Meter. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise brandschutzrechtlichen Vorgaben sind ebenfalls zu beachten. Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Brandstelle außer Kontrolle gerät. Private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken, werden nicht genehmigt.

Auch die Belange des Tierschutzes sollten Beachtung finden. In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Kleintiere aufhalten, welche dann verbrennen oder ersticken. Zu empfehlen ist daher, das Holz zunächst zu sammeln und erst am Tag des Martinsfeuers aufzuschichten.

Für weitere Informationen stehen Marco Metternich (02602/124-568) und Karsten Kaiser (02602/124-372) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gerne zur Verfügung.

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