Kreistag beschließt Haushalt 2025
Neue Gebührensatzungen für Kreismusikschule und WAB
Die dritte Sitzung der XI. Wahlperiode des Kreistages war geprägt von Zahlen, unter anderem standen die Gebührensatzungen der Kreismusikschule und des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB), die Fortschreibung der Förderung zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten sowie der Haushalt 2025 auf der Tagesordnung.
Zunächst bedankte sich Landrat Achim Schwickert bei ehemaligen Kreistagsmitgliedern sowie den beiden Kreisbeigeordneten Klaus Koch und Nicole Hampel für ihre teils langjährige ehrenamtliche Arbeit in der Politik. Mit einem kleinen Präsent und unter anerkennendem Applaus des Kreistages wurden diese dann verabschiedet. Leider konnten krankheitsbedingt nicht alle Ehemaligen vor Ort sein.
Gebührensatzungen der Kreismusikschule und des WAB
Seit 49 Jahren stellt der Westerwaldkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Kreismusikschule ein breit gefächertes und qualifiziertes musikalisches Bildungsangebot zur Verfügung. Seit mehreren Jahren erstreckt sich das Angebot allerdings überwiegend auf Orte im südlichen Teil des Westerwaldkreises. In der Mitte und im nördlichen Teil des Kreises ist sie weniger präsent. Um das Unterrichtsangebot durch zusätzliche Lehrkräfte ausweiten zu können, beschloss der Kreistag, die Begrenzung der Jahreswochenstunden aus dem Jahr 2007 aufzuheben. Darüber hinaus wurde auch die Neufassung der Gebührensatzung, die letztmalig 2013 angepasst wurde, einstimmig verabschiedet. Demnach ist im Durchschnitt eine Erhöhung der Gebühren von etwa sieben bis zehn Prozent vorgesehen.
Auch der Jahresabschluss sowie die neue Abfallgebührensatzung des WAB wurden vom Kreistag beschlossen. Damit steigen die Müllgebühren für Hausmüll 2025 gering an. Zahlte ein Ein-Personen-Haushalt bislang 152,20 Euro, sind es nun 158,70 Euro und somit 6,50 Euro pro Jahr mehr. Die Gebühr für einen Zwei-bis-Vier-Personen-Haushalt steigt von 205,10 Euro auf 213,80 Euro und die für einen Haushalt mit fünf oder mehr Personen von 260,30 Euro auf 271,30 Euro. Die Anpassung der Abfallgebührensatzung ist durch die BEHG-Bepreisung (CO2-Steuer) und gestiegene Personalkosten notwendig geworden. Wie Landrat Achim Schwickert verdeutlichte, ginge dies alles nicht gebührenneutral umzusetzen und mache die Kalkulation neuer, aktualisierter Gebührentarife erforderlich.
Haushalt 2025
Aufgrund der guten Liquidität müssen für den Kreishaushalt 2025 erneut keine Kredite aufgenommen werden. Doch Landrat Achim Schwickert gab mit eindrücklichen Worten zu bedenken, dass diese liquiden Mittel in ein bis zwei Jahren aufgebraucht seien und sich die Haushaltssituation merklich verschlechtere. Enorme Belastungen insbesondere in den Bereichen Kindertagesstätten, Sozialetat, Personalkosten, Schülerbeförderung und Öffentlicher Personennahverkehr erschweren den Haushaltsausgleich. Zudem sind keine Sondermittel wie zuletzt im Jahr 2024 für den Bereich Integration von Geflüchteten zu erwarten. Aus diesem Grund beschloss der Kreistag – allerdings nicht einstimmig – die Kreisumlage um ein Prozent auf 43 Prozent zu erhöhen. Damit liegt der Westerwaldkreis immer noch unter dem Landesdurchschnitt. Erhebliche Einsparungen unter anderem im Bereich Bauunterhaltung wurden bereits im Vorfeld vorgenommen, um das Defizit im Ergebnishaushalt einzudämmen.
Richtlinie zur Förderung zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten
Im Rahmen der gemeinsamen kommunalen Anstrengungen zur Optimierung des Katastrophenschutzes im Westerwaldkreis fördert der Landkreis die Einrichtung von geeigneten Notfalltreffpunkten in den Gemeinden. Die hierzu geltende Förderrichtlinie Notfalltreffpunkte ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und lief Ende 2024 aus. Der Kreistag beschloss nun die Verlängerung um ein weiteres Jahr. Einzelheiten dazu können unter www.westerwaldkreis.de/notfalltreffpunkte.html nachgelesen werden.
Foto: Kreisverwaltung / Carolin Faller
Buz: Landrat Achim Schwickert verabschiedete ehemalige Kreistagsmitglieder und Kreisbeigeordnete.