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Trägerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten Hachenburg und  Ransbach-Baumbach/Höhr-Grenzhausen

Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Sie hat die Aufgabe, die Menschen in allen Fragen der Pflege zu beraten. Im Westerwaldkreis gibt es 7 Pflegestützpunkte. Hier sind PflegeberaterInnen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind in der Regel SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogenInnen; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.

Aufgabe der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist es, die im Pflegefall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren.

Sie werden von einem Anstellungsträger beschäftigt und nehmen ihre aufsuchende Arbeit trägerunabhängig und trägerübergreifend wahr. Das Land Rheinland-Pfalz fördert gemäß § 5 Abs.1 Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) die Personalkosten der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten in Höhe von bis zu 80 v.H. der angemessenen Kosten.

Die Trägerschaft einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung im Pflegestützpunkt Ransbach-Baumbach/Höhr-Grenzhausen kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die Stelle kann auch geteilt werden, 50% für die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, 50% für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Der Pflegestützpunkt befindet sich in der Rheinstraße 100, in 56235 Ransbach-Baumbach.

Darüber hinaus ist zum 01.12.2020 die Beratungs- und Koordinierungsstelle im Pflegestützpunkt Hachenburg neu zu besetzen. Es handelt sich ebenfalls um eine Vollzeitstelle, die auch geteilt werden kann. Der Pflegestützpunkt befindet sich in der Alpenroder Straße 1, in 57627 Hachenburg.

Das Auswahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben des LPflegeASG sowie der Landesverordnung zur Durchführung des LPflegeASG (LPflegeASGDVO).

Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein:

Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft sowie Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört.

Interessierte Anstellungsträger können beim für die Entscheidung über die Trägerschaft zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier, Moltkestr. 19, 54292 Trier, die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung stellen.

Nähere Auskünfte: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier, Johanna Marth, Tel.: 0651 1447– 207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de

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