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Trägerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten werden neu vergeben
Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Sie hat die Aufgabe, die Menschen in allen Fragen der Pflege zu beraten. Im Westerwaldkreis gibt es 7 Pflegestützpunkte. Hier sind Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind in der Regel Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Aufgabe der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist es, die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren.
Sie werden von einem Anstellungsträger beschäftigt und nehmen ihre aufsuchende Arbeit trägerunabhängig und trägerübergreifend wahr. Das Land Rheinland-Pfalz fördert gemäß § 5 Abs.1 Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) die Personalkosten der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten in Höhe von bis zu 80 v.H. der angemessenen Kosten.
Über die Trägerschaft einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung ist ab dem 01.04.2019 im Pflegestützpunkt Ransbach-Baumbach/Höhr-Grenzhausen neu zu entscheiden. Dabei handelt es sich um eine Vollzeitstelle. Die Stelle kann auch geteilt werden, 50% für die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, 50% für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Der Pflegestützpunkt befindet sich in der Rheinstraße 100, in 56235 Ransbach-Baumbach.
Darüber hinaus ist ebenfalls zum 01. April 2019 eine zusätzliche Beratungs- und Koordinierungsstelle zu besetzen, mit der Schwerpunktaufgabe: Gewinnung, Unterstützung und Einbeziehung von ehrenamtlichem Engagement im Vor- und Umfeld der Pflege. Es handelt sich um 50 % einer Vollzeitstelle.
Das Auswahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben des LPflegeASG sowie der Landesverordnung zur Durchführung des LPflegeASG (LPflegeASGDVO).
Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein:
Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft sowie Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört.
Interessierte Anstellungsträger können beim für die Entscheidung über die Trägerschaft zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz, die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung stellen.
Nähere Informationen finden Sie im LPflegeASG sowie der Durchführungsverordnung hierzu.
Für konkrete Fragen stehen Ihnen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Monika Meinhardt, monika.meinhardt@westerwaldkreis.de, Tel. 02602 124-482, oder beim LSJV, Susanne Schweizer, schweizer.susanne@lsjv.rlp.de, Tel. 06131 967-307, gerne zur Verfügung.